Wie Roland Reuß lesen? Eine Textkritik.
von Ben Kaden (@bkaden)
Dass Roland Reuß für den Diskurs ein hochmodernes und leider auch hochermüdendes Stilmittel bevorzugt, nämlich die Polemik, ist allen bekannt, seit er auf seinen Durchbruchstext zum Thema Open Access (Roland Reuß: Eingecremtes Publizieren: Open Access als Enteignung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.02.2009, Nr. 35, S. N5) die Abschaffung der Idee des Individuums und vielleicht sogar des alten Europas durch die Wissenschaftspolitik voraussagte:
„Wer hier anfängt, blind und ohne Reflexion auf die Folgen rumzufuhrwerken, legt die Axt an die Wurzel dessen, was das alte Europa einmal „selbständiges Individuum“ genannt hat. Niemand kann das wollen.“
Gudrun Gersmann, zu dieser Zeit Vorsitzende des Unterausschusses »Elektronische Publikationen« der Deutschen Forschungsgemeinschaft, antwortete damals und zwar ausdrücklich nicht in ihrer DFG-Rolle sondern mit einem Erfahrungsbericht aus dem Deutschen Historischen Institut in Paris ebenfalls in der FAZ. Ihre Replik fiel bemerkenswert geduldig und gelassen aus. (Gudrun Gersmann: Wer hat Angst vor Open Access? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.02.2009, Nr. 41, S. N5) Zum Ende hin lobte sie noch einmal das utopisch-emanzipative Potenzial von Open Access:
„Wird damit nicht ein Traum Wirklichkeit, den jüngst noch Robert Darnton, brillanter Historiker der Buchgeschichte des achtzehnten Jahrhunderts, in seiner Eigenschaft als Direktor der Universitätsbibliothek Harvard, umrissen hat – der Traum nämlich vom weltweiten freien Fluss der Ideen und Texte, den schon die Aufklärer träumten? Mir scheint, Open Access bedeutet keine Gefahr für das Abendland, im Gegenteil.“
Roland Reuß wiederum fühlte sich von der Entgegnung nicht nur nicht ausreichend in seiner Position gewürdigt, sondern geradezu beleidigt. Er ließe sich, so seine Position, das Recht auf Polemik nicht nehmen:
[S]ie meint, es nicht nötig zu haben, auf »eine Polemik mit einer Gegenpolemik zu antworten«. Offenbar spürt sie den Wind des Fortschritts so sehr in den geblähten Segeln, daß sie sich in die staubigen Gefilde des Streites – und sind wir hier nicht tatsächlich auf solchem Terrain? – nicht zu bequemen braucht. Warum eigentlich? Was spricht gegen eine Polemik, wenn die Sache es gebietet? Wenn eine »kurze und nüchterne Bestandsaufnahme« reichte, um den Sachverhalt zu erhellen, hätte ich meinen Artikel kaum geschrieben – und sie wäre wohl kaum genötigt gewesen, eine so eigenartige Replik zu formulieren.“ (Roland Reuß: Kurze Antwort auf eine nicht ganz so überraschende Replik in der F A Z vom 18.2.2009, www.textkritik.de/digitalia/antwort.htm)
Die Situation ist nach seiner Wahrnehmung also derart ernst, dass keine andere Form des Diskurses in Frage geboten sei, wobei Polemik bekanntlich genaugenommen darauf abzielt, Recht zu haben, ohne einen Diskurs führen zu müssen. Sachargumente treten hinter dem Willen zur Durchsetzung der eigenen Stellung zurück bzw. werden nur dann angeführt und sehr selektiv, wenn sie die eigene Streitstellung stützen. Es ist also ein rhetorisches Mittel zur Deutungsmacht.
Roland Reuß geht davon aus, dass er sich das vielleicht auch leisten kann, da er im Gegensatz zu vielen anderen die, nun ja, wahre Gefahr des Digitalen erkennt. So jedenfalls lässt sich lesen, was Hubert Spiegel in einer Art Home-Story über den Heidelberger Gelehrten berichtete:
„Reuß ist kein Gegner jeglicher Digitalisierung, aber er wehrt sich gegen blinden Aktionismus, der einer freien Wissenschaft in das Wort redet, deren wesentliche Mechanismen jedoch weitgehend verkennt. „Open Access“, das Modell des freien Zugangs aller zu allem, ist ein verführerischer Gedanke – solange man ihn nicht zu Ende denkt. Reuß hat ihn zu Ende gedacht: „Open Access ist eine Maschine zur Eliminierung von Forschungsprojekten.“ (Hubert Spiegel: Die Freiheit der Wissenschaft ist die Freiheit des Einzelnen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.11.2011, Nr. 264, S. Z3)
So wird also wahlweise das Individuum oder die wissenschaftliche Forschung durch eine Art Maschine, genannt Open Access, perspektivisch zerstört bzw. vielleicht einfach formatiert. Freie Wissenschaft ist in dieser Lesart nichts anderes, als ein Köder, der die Unterordnung von Forscher und Forschung unter die Technologie erzwingt. Entsprechende Entwicklungen sind blinder Aktionismus – egal wie solide er zum Beispiel aus informationsethischen Warten begründet ist (vgl. Gersmann). Dass sein Heidelberger Appell, dessen gesellschaftsübergreifende Popularität vor allem auf der unsinnigen Kurzschlussannahme beruhen dürfte, dass Ziel von Open Access würde alle Kreativen und nicht etwa allein die Wissenschaft betreffen, alle Kriterien erfüllt, die die Kategorie „Blinder Aktionismus“ kennzeichnen, dürfte nach dem bekannten Argumentationsstil des Textkritikers ausnahmsweise durch die Dringlichkeit Sache gerechtfertigt sein. Wir erinnern uns:
„Es muß auch künftig der Entscheidung von Schriftstellern, Künstlern, Wissenschaftlern, kurz: allen Kreativen freigestellt bleiben, ob und wo ihre Werke veröffentlicht werden sollen.“ (Heidelberger Appell, 22.03.2009)
Aus Sicht sowohl eines wissenschaftlichen wie auch eines sachlichen öffentlichen Diskurses und selbst für das gehobene Feuilleton ist diese undifferenzierte und Fehlschlüsse erzwingende Herangehensweise freilich eigentlich untragbar.
Seinen eigenen Maximen wird Roland Reuß damit ebenfalls untreu:
„Die Reußsche Marschroute hat sich bewährt: Vom Rand her kommend ins Zentrum einer Sache vordringen.“ (Spiegel)
In diesem Fall wählte er wie auch sonst in diesen Debatten den ungestümen Stoß direkt ins Herz der Finsternis des Festzeltes einer – wie er gestern dann an bekannte Stelle ausführte – von „Freibierphantasien benebelte Bibliothekslobby“. Welcher der Tugenden, die Hubert Spiegel lobend beschrieb, folgt er damit?
„Genauigkeit und das Denken in großen Zeiträumen, das sind zwei der Tugenden, die er von Wissenschaftlern verlangt. Wo Reuß das eine oder das andere vermisst, kann er mitunter ungemütlich werden.“ (ebd.)
Die eine zeigt sich möglicherweise in seiner fachwissenschaftlichen Arbeit. In seinen Beiträgen zur wissenschaftspolitischen und -kommunikativen Entwicklung spürt man dagegen nur die tatsächlich außerordentlich ungemütliche Seite.
So wirkt es fast ein wenig gespielt naiv, wenn Hubert Spiegel nachhakt:
„Warum steht die Kritik so oft in der Kritik? Warum gerät sie, die doch die Verbesserung der kritisierten Sache zum Ziel hat, pauschal in den Ruf der Destruktion? Und was heißt das eigentlich: Kritik üben? „Kritisieren kann nur, wer Werte hat, also Maßstäbe. Es gibt keine Wertedebatte ohne Kritikdebatte. Der Intellektuelle muss beides im Blick haben.““
Als gestandener Journalist müsste er wissen, dass mitunter der Ton die Musik mehr bestimmt als der Werthorizont des Musikanten. Und er könnte bei der Lektüre allein der im eigenen Blatt erschienenen Rundumschläge Roland Reuss‘ unschwer verstehen, dass man bisweilen hinter diesen Texten statt eines Diskurspartners einen grantigen Wissenschaftsverschwörungstheoretiker – die Verschwörung richtet sich gegen sein Herzensmedium „Buch“ – zu vermuten geneigt ist, der, aus welcher Frustration heraus auch immer, per Guerilla-Taktik lieber das Beil als den Finger in die Wunde legt, weil er einer nur von wenigen ist, der durchschaut, was geschieht.
Das pauschale Rufen kommt nun bekanntlich meist von solchen Akteuren, die sich hinter scheinorginellen und eigentlich furchtbar windschiefen Bildern (exemplarisch: Digitaler Jakobinismus, Geschäftsmodelljodler, Content-Mafia) verstecken, Bestnoten in der Kategorie Unterhaltungswert mit inhaltlicher Zustimmung verwechseln und deren Diskussionskultur, wenn es ernst wird, auf ein wildes Vermengen von Teilargumenten hinausläuft, die auf die Mission und nicht auf den Sachstand hingebogen werden. So findet sich im aktuellen Text plötzlich und überraschend ein Verweis auf das Dublin-Ankommen an einer Stelle, wo Roland Reuß gegen § 52a und § 52b des deutschen Urheberrechtsgesetzes ins Feld zieht. Vermutlich sieht er auch hier Zusammenhänge, die anderen Beobachtern noch viel länger verborgen bleiben… Selbstverständlich trifft dieses polemische Schrotschießen hin und wieder auch tatsächlich ins Schwarze. Diese Aspekte, zum Beispiel die Tücken der digitalen Langzeitarchivierung, sind dann aber in der Regel bekannt und werden an anderer Stelle seriöser und eben nicht an der Grenze zur Pöblelei verhandelt.
Wenn Roland Reuß nämlich, hilflos einen an dieser Stelle nicht unbedingt weitsichtigeren Richard Malka zitierend, schreibt, dass
„es mit dieser Intelligenz in Europa ohnedies nicht weit her sein kann, wenn ausgerechnet eine achtundzwanzigjährige Piratin die Verantwortung für die Urheberrechtsrichtlinie des EU-Parlaments übertragen bekommt“
und mit ganzen Wortspieldilettantenstolz hinterherschiebt „Die Geiß als Gärtnerin.“ dann kann der Diskursbeobachter auch den Haken bei der Kategorie „Latente Misogynie“ setzen.
Im Grunde sieht man explizit im aktuellen Brandartikel, an wem er sich lieber mäße, wenn er sich im Krieg mit dem Bibliotheksverband, der DFG und jetzt auch dem Bundesgerichtshof wähnt:
„Man wünschte sich einen Karl Kraus, um die Ausformulierung der sophistischen Tendenz, die das Urteil grundiert, mit einer sprachlichen Razzia zu überziehen.“
Aber kann das ein Ziel für die Gestaltung einer kulturpolitischen Gegenwart sein, die angesichts der Komplexität der Zusammenhang keine klaren Urteile, einfachen Wahrheiten bzw. Rechthabereien sondern einen Interessenausgleich anstreben muss? Eher nicht. Die Debattenkultur der Gegenwart hat sich aus guten Gründen vom Prinzip der Fackel entfernt, die wenig erleuchtet und viel verrußt.
Dass es bei Roland Reuß auch anders geht, zeigt sich wenn man einen weitaus weniger ratternden und daher auch viel interessanteren Beitrag vom Februar zur Kenntnis nimmt, in dem er sich in der FAZ über TTIP äußert. Hier setzt er mit der verblüffenden Aussage an:
„Die Zurückhaltung von Information ist ein Herrschaftsinstrument, das in einer freien Gesellschaft unstatthaft ist.“ (Roland Reuß: Geheim geht gar nicht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.02.2015, Nr. 42, S. 8)
Man blickt erstaunt und glaubt es kaum, den Urheber vor allem des Heidelberger Appells derart auf der Linie der Berliner Erklärung zu sehen. Möglicherweise liest man also ganz verkehrt im Werk des Roland Reuß‘, wenn man versucht, ihn argumentativ eindeutig zu begreifen. Möglicherweise geht es ihm einzig um ein performatives postmoderndes Bloßlegen von Scheingewissheiten vermittels „Verunsicherung auf der Mikroebene der Texte“, wie Hubert Spiegel es so schön formulierte. Ist dies und nicht etwa die Kommunikation (=„Verständigung untereinander“, DUDEN) sein Ziel, hat sein aktueller Kriegserklärungs-Rant brillant und mit zeitgemäßen Mitteln erreicht, was heute für solche Texte erreichbar ist: auf Twitter wie auch, also, bei Rivva war die „Kriegserklärung gegen das Buch“ jedenfalls ein trendender Artikel.
(Berlin, 14.10.2015)
Quellen:
Gudrun Gersmann: Wer hat Angst vor Open Access? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.02.2009, Nr. 41, S. N5
Roland Reuß: Geheim geht gar nicht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.02.2015, Nr. 42, S. 8
Roland Reuß: Eine Kriegserklärung an das Buch. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.10.2015, Nr. 237, S. 11
Roland Reuß: Eingecremtes Publizieren: Open Access als Enteignung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.02.2009, Nr. 35, S. N5
Roland Reuß: Kurze Antwort auf eine nicht ganz so überraschende Replik in der F A Z vom 18.2.2009, www.textkritik.de/digitalia/antwort.htm
Hubert Spiegel: Die Freiheit der Wissenschaft ist die Freiheit des Einzelnen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.11.2011, Nr. 264, S. Z3
Eigentlich sollte man auf dem Niveau von “Freibierphantasien” gar nicht erst diskutieren, auch wenn diese Argumentation im Verlagswesen der letzten Jahre schon gern und oft wiederholt wurde. Die Produktion von Wissen in der Wissenschaft hat mit der alt ehrwürdigen Bierproduktion wenig gemein, und noch weniger der Bierkonsum mit dem Bedarf an neuem urheberrechtlich geschütztem Wissen. Dass man manchmal gezwungen ist, sich auf dieses Niveau trotzdem herab zu begeben, hat einen einfachen Grund. Wenn Verleger diese “Freibierphantasien” immer wieder millionenfach plagiieren, ist es auf die Dauer gefährlich sie unwidersprochen im Raum stehen zu lassen, weil für Laien der Eindruck entsteht, dass sie berechtigt sein könnten, auch wenn das “Recht auf Polemik” in einer ernsten Diskussion schon für sich recht fragwürdig ist.
Tatsache ist, dass nur ein verschwindend kleiner Teil der heutigen Wissenschaft aus den Verwertungsrechten heraus finanziert wird. Dabei ist es ohnehin nicht gerecht, dass eine Publikation, für die ein Wissenschaftler beispielsweise jahrelang arbeitet, im Sinne der Verlage, nach der verkauften Stückzahl entlohnt wird. Das war weitgehend unausweichlich, als Bücher auf teurem Papier, Buchstabe für Buchstabe gesetzt, Zeile für Zeile umgebrochen, mit hohen Transportkosten verbunden und personalintensiv einzeln in Buchhandlungen verkauft und vorfinanziert werden mussten. Heute steckt das Investment der Verlage ganz woanders, wenn z. B. Verlage mit Bestsellern Fernsehsendungen finanzieren, um ganz bestimmte Druckwerke bekannt zu machen, während gerade Wissenschaftler oft froh sind, ihre neusten Erkenntnisse einer handvoll Lesern überhaupt verständlich nachvollziehbar zu machen – auch dann, wenn diese Erkenntnisse möglicherweise das Potential haben, unsere Welt zu verändern. Auch Elsevier investiert erheblich mehr in den Erhalt seiner monopolistischen Position, als in die Wissenschaft seiner Autoren.
Es ist eine schöne Geste, wenn R. Reuß dem Verleger E. Ulmer in seinen Bemühungen behilflich ist, Verlagsinteressen mit durchzusetzen. Wobei es natürlich auch recht ungerecht klingt, wenn die Verlage zehn Cent für einen USB Stick mit etlichen Gigabyte Speicher bekommen. Nur kann diese Argumentation natürlich auch rasch auf die Verlage zurückfallen, wenn man bedenkt, und daran dürfte der Bundesgerichtshof gedacht haben, dass die nicht nur für Millionen USB-Sticks, sondern auch für andere Speicher, für Drucker und PCs sozusagen Millionenabfindungen erhalten. Außerdem benutzen die meisten Menschen ihre Speicher weit öfter für eigene Briefe, Texte, Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Entwürfe, und nur zu einem geringen Bruchteil für urheberrechtlich geschützte Werke. Hinzu kommt, dass jeder Wissenschaftler weiß, wie viele geschützte Werke er täglich zu lesen gezwungen ist, die ähnlich indiskutabel wie der Beitrag von R. Reuß sind. Im Sinne von K. Popper sind wissenschaftliche Publikationen ohnehin nur dazu da, falsifiziert zu werden – im Gegensatz zu durstlöschendem Gerstensaft.
Ich befürchte, wer einen Mitstreiter wie R. Reuß auf seiner Seite hat, braucht auf die Dauer kaum noch wirkliche Meinungsgegner, auch wenn dieser zur Zeit noch publizistischen Pyrrhussiege erringt.
Als Ergänzung:
In der gestrigen (28.10.) Ausgabe der FAZ schrieb Patrick Bahners einen Einspalter zu den Positionen von Roland Reuß. Eine Notiz zu diesem Beitrag findet sich im LIBREAS-Tumblr.
[…] Grundverantwortung für ihre Autoren. Abgesehen davon dreht Urs Heftrich die Eskalationsspirale in Reuß’scher Manier weiter und ruft das beschauliche Konstanz mit seiner Idee, das nun im Urheberrechtsgesetz […]
[…] Denkbar, dass man ihm vor allem deshalb in Frankfurt augenscheinlich derart zureichend die Treue hält, um ihm ohne Zögern einen Doppelspalter in den immer schmaler und zugleich teurer werdenden Ausgaben des Blattes freiräumt, damit er seine Textkritik zu einem Interview, das Johanna Wanka der WELT gab, entfalten kann. Und zu Recht. Wir zahlen allein aus Gründen der Vollständigkeit unserer Sammlung gern die 2,60 Euro. Inhaltlich jedoch können wir kaum mehr dazu sagen als vor einem Jahr. […]
[…] bereits deshalb in der FAZ auf der richtigen Seite, weil hier traditionell intensiv um (sehr oft: gegen) Open Access einerseits und andererseits konkret auch gern, beispielsweise, gegen die bevorzugte […]