LIBREAS.Library Ideas

Utopie und Praxis. Anmerkungen zur Digital Public Library of America.

Posted in LIBREAS aktuell by Ben on 23. April 2013

von Ben Kaden

Am Anfang steht in gewisser Weise ein Remix, was gut passt, sind doch die USA per se so etwas wie eine grundständige Remixkultur. In zwei nahezu mythischen Bausteinen des Selbstverständnisses der USA verankerte Robert Darnton die Idee der Digital Public Library of America (DPLA, www.dp.la). Erstens in dem Streben nach einer an den Ideen der Aufklärung ausgerichteten Utopie, also einer zukünftigen und besseren Welt, die zugleich mit diversen religiösen Strängen, Zwängen und Ethiken durchsetzt wurden. Und zweitens in einer pragmatischen Einstellung, die die Tat höher schätzt als den Diskurs, was sich vielleicht auch in einer Gegenüberstellung des administrativen Apparats von Europeana und DPLA ablesen lässt und ziemlich präzis die Differenz zwischen der alten und der neuen Welt sichtbar macht.

In gewisser Weise führt Darnton das Beste aus beiden Welten in dem Motto „Think big, begin small” zusammen. Und dies vor allem schnell. Von der Idee zur Plattform mit zwei Millionen Objekten in zweieinhalb Jahren ist fraglos ein bemerkenswertes Tempo. Dokumentiert sind diese Zwischenschritte in einigen Aufsätzen vor allem in der New York Review of Books, die sich mittlerweile in gewisser Weise als ein Making-Of lesen lassen und in der aktuellen Ausgabe noch einen vorläufigen Endpunkt finden. (vgl. z.B. Darnton, 2010, 2011a, 2011b, 2013 bzw. auch Kaden, 2011)

Wobei die nackte Taktung noch nichts über die Qualtität aussagt. Die Deutsche Digitale Bibliothek brauchte auch kaum drei Jahre von der Erstankündigung bis zur Freigabe des BETA-Portals. Andererseits begann die DPLA fast als eine Art Liebhaberprojekt, also durch private Initiative. Vergleiche zwischen US-, europäischen und deutschen Projekten dürften allerdings insgesamt notwendig unfair sein, denn zu unterschiedlich sind die Erstellungskontexte von urheberrechtsräumlichen bis hin zu förderpolitischen Aspekten. Dessen ungeachtet muss man Darnton und seinen Mitstreitern Respekt zollen, wenn sie ein kerneuropäisches Bildungsideal in eine rasant umgesetzte und weitgehend funktionierende Lösung gießen. Wobei die DPLA wir wie sie heute antreffen tatsächlich erst der kleine Anfang sein soll. Und die Begrenzung auf die USA müsste sich genau genommen von selbst auslösen, sind Land und Kultur nicht nur historisch ohne die vielfältigen Verbindungslinien zu europäischen, afrikanischen und asiatischen Kulturen nicht vorstellbar.

Darnton ist weltgewandt genug, um dies zu sehen, denn wie kaum einer seiner Landsleute kennt sich der Historiker aus eigener Anschauung auch mit den Bedingungen der europäischen Wissenschaft und aus eigener Forschung mit den Prinzipien der Aufklärung und also dem Frankreich des 18. Jahrhunderts aus. Außerdem hat es sicher einen Grund, dass die Interoperabilität mit Europeana von Beginn an ein Ziel der Entwicklung ist. So existiert auch bereits eine App mit der sich DPLA und Europeana zugleich durchsuchen lassen (http://www.digibis.com/dpla-europeana). Das Signal der Koexistenz statt Konkurrenz dürfte damit schon gesetzt sein.Es ist mehr als bemerkenswert, wie Darnton es (nicht zuletzt mit unermüdlicher Lobby-Arbeit) nach seiner Emeritierung unternimmt, die von ihm beforschte Idee der Aufklärung in eine konkrete Anwendung zu gießen. Ein Enzyklopädist muss und kann er nicht mehr werden. In dieser Weise waren ihm Jimmy Wales und Larry Singer mit der Wikipedia ein Jahrzehnt voraus.

Die DPLA verkörpert (falls das Wort „verkörpert” auf immaterialle Kontexte anwendbar ist) jedoch etwas viel Offeneres und daher möglicherweise viel Größeres. Auch sie verwirklicht eine in Analogkulturen gewachsene Idee mit der Hilfe neuer Technologien in einem virtuellen Raum. Steht die Wikipedia für die offene, aber streng an Faktualitäten rückgebundene Dokumentation des Bekannten, so steht hinter der DPLA das Drängen hin zu einer ungehinderten Zirkulation der Ideen. Nicht die Datenbank, sondern der öffentliche diskursive Fluss ist die Zieladresse dieses Konzeptes, wobei Darnton sich beim Begriff der Öffentlichkeit eher unentschieden zwischen Michel Foucault und Jürgen Habermas hielt und sich am Ende eher zu Gabriel Tarde hingezogen fühlte. (vgl. Darnton (2002), S.11f.)

Medientheoretisch zeigt sich Darnton erwartungsgemäß auf der Höhe der Zeit, denn dem von ihm gesteckten Ziel der Diffusion von Ideen kam die Drucktechnologie zwar sehr entgegen, zugleich besaß sie jedoch ihre Schwachstellen bezüglich der Reichweite, die erst mit den elektronischen Massenmedien gemindert und – so die Hoffnung – mit dem Internet weitgehend ausgeglichen werden können:

„We have the technological and economic ressources to make all the collections of all our libraries accessible to all our fellow citizens – and to everyone everywhere with access to the World Wide Web. That is the misson of the DPLA.” (S. 4)

Dass die winzige Bedingung „access to the World Wide Web” der zentralen Hürde der Streuung von Printprodukten („low rate of literacy”, „high degree of poverty”) nicht unbedingt entbehrt, weiß Robert Darnton vermutlich auch, reflektiert dies aber im vorliegenden Text nicht weiter. Ein blinder Fleck? Ein trüber vielleicht. Der Digital Divide mag in den USA bei einer Internetversorgung von nahe 80 % der Bevölkerung (Warf, 2013) überschaubar sein, aber ist dennoch nach wie vor gegeben. (ebd.)

Und auch die Idee, dass die derzeitigen Ideen- und Wissenskulturen nicht zwangsläufig in Bibliotheksbeständen repräsentiert werden – die Born-Digital-Materialien spielen in diesen bisher bestenfalls eine Nebenrolle. Den einigermaßen profanen Grund dafür benannte Robert Darnton in einer Replik auf eine entsprechende Anmerkung durch Joseph Raben: „I emphasized written texts, because we face a problem of feasibility.” (vgl. Raben, Darnton 2010)

Er schließt jedoch an derselben Stelle diese Materialien als unbedingt relevant in die Planungen für die DPLA ein. Wenn man schließlich in die aktuellen Materialien hineinbrowst, findet man entgegen der Vermutung überraschend (und bei zweiten Gedanken auch aus offensichtlichen Gründen) viel Archivgut und eine Menge sehr heterogenen Materials, das direkt von archive.org eingebunden wird.

Eine Ursache der forcierten Bibliotheksbestandlastigkeit dürfte neben der grundsätzlichen Anbindung an das Bibliothekswesen der USA aber auch darin zu suchen sein, dass die DPLA eine Art direkte Reaktion auf das Google Books Project war. Der Traum einer kompletten Bestandsdigitalisierung existierte schon bevor es Google gab, aber erst die Alpha-Suchmaschine koppelte die entsprechenden Ressourcen mit dieser Vision und dies mit einer Überbetonung der uramerikanischen Handlungsprämisse. „Am Anfang war die Tat”, die das Projekt schließlich mit einigem Bohei an die gläserne Wand des Copyright Law donnern ließ. Darnton betont, dass es sich bei der DPLA nicht um eine Ersatzveranstaltung zum Google Books Project handelt, dass sie freilich durchaus durch dieses inspiriert wurde. (vgl. dazu auch Darnton, 2011a) Und dass Google als Partner nach wie vor gern gesehen wird.

Rein strukturell ist die DPLA eine verteilte Rechnerarchitektur mit einem zentralen Portal und tatsächlich erinnert einiges in der Beschreibung an die Europeana. Die Plattform greift zunächst auf vorhandene Digitalisate Anderer zurück, wobei dieser Bestand buchstäblich beständig erweitert werden soll, bis man von einer National Digital Library sprechen kann. Nicht nur deshalb ist es sicher auch für die DDB hochinteressant zu sehen, wie sich dieser Anspruch realisiert, wie die Koordination der zahlreichen „Content“ und „Service Hubs“ in der föderalen Struktur der USA funktioniert („forty states have digital libraries“) und welche Stolperdrähte sich erkennen lassen.

Die Leitplanken der Entwicklung der DPLA sind derzeit pekuniärer und urheberrechtlicher Natur: Die Sammlung “will grow organically as far as the budget and copyright laws permit.”  Dass sich die Unternehmung als nachhaltig erweist, hängt besonders am Parameter „Geld“. Ein Großteil der Akutarbeit im DPLA-Umfeld wird daher unvermeidlich auf die Akquise von Mitteln zielen. Die üppige Präsenz von Stiftungen in den USA als Adressaten ist der Hauptansatzpunkt, der bereits allein deshalb aussichtsreich ist, weil bereits die Entwicklung der DPLA bis heute bereits zu großen Teilen über diese Kanäle finanziert wurde. Darnton hofft zudem auf die prinzipiell naheliegende Einbindung der Library of Congress in das Projekt, was ein maßgebliches Signal an mögliche Geldgeber sein dürfte.

Am Problemfeld Copyright wird dies vermutlich wenig ändern. Darnton führt aus, wie die derzeitigen rechtlichen Regelungen die Verfügbarmachung von Beständen auf Publikationszeiträume beschränken, welche vor der Prämisse eines Flusses von Ideen vorrangig für eine neohistorisierende Rückbesinnung geeignet sein könnten (die Grenze liegt in der Regel im Jahr 1923), den intellektuellen Esprit selbst der Blüte der goldenen Zwanziger allerdings heute noch nicht digital sichtbar werden lassen. (zum Aspekt des Urheberrechts sh. u.a. auch Dotzauer, 2013) Und auch sonst gilt, was Jeff John Roberts zum Start des Portals notierte:

„While the DPLA is a beautiful and important endeavor, it also feels woefully incomplete.” (Roberts, 2013)

Was nicht kritisch sondern rein feststellend gemeint sein dürfte. Zweifellos kann die DPLA zum jetzigen Zeitpunkt nur die Demonstration dessen sein, was sie einmal darstellen könnte, wenn die Rahmenbedingungen es zulassen.

Setzt man mit den Zielen etwas greifbarer an, dann finden sich bereits jetzt Einsatzfelder, die mutmaßlich vor allem im kuratorischen Bereich liegen werden. Das durch Neugier getriebene Stöbern und Entdecken aus Freude ist sicher eine Weile ersprießlich, bleibt aber dauerhaft nur reizvoll, wenn es sich relevant an eine entsprechende Arbeit mit dem Material anbinden lässt. Vermutlich wird dieser Aspekt bei der DPLA nur eine nachgeordnete Rolle spielen können.

Aus wissenschaftlicher Sicht, also vor der Prämisse einer erschöpfenden Materialsichtung, ist die Nutzung der DPLA-Bestände aufgrund der objektiv existierenden Lücken nur sehr eingeschränkt sinnvoll und die Fahrt zur Bibliothek oder ins Archiv wird auch zukünftig unerlässlicher Teil der Forschung bleiben.

Eine aufbereitete Vermittlung, Komposition und Kontextualisierung auf Grundlage der vorhandenen Bestände scheint dagegen etwas zu sein, was sich nahezu aufdrängt. Dass sowohl bei der DPLA wie auch der Europeana die Kulturvermittlung noch wichtiger als die Informationsbereitstellung ist, zeigt sich in gewisser Weise bereits in der Grundanlage.

Darnton betont weiterhin die Rolle der Einbindung der Bestände in die Lehre an den Colleges und auch wenn die Zahl der Studierenden, die sich länger mit digitalisierten Manuskripten von Emily Dickinson befassen, auf bestimmte Fachbereiche limitiert und daher übersichtlich bleibt, so deutet sich an diesem von ihm eingeführten Beispiel an, was die Sammlung zu leisten vermag:

„Teachers will be able to make selections form it and adjust them to the needs of their classes.” (S. 6)

Die DPLA kann so zur virtuellen Lernumgebung für die Geisteswissenschaften avancieren, braucht aber idealerweise entsprechende Werkzeuge zur digitalen Kuratierung. Dem Zeitgeist entsprechend bietet man dafür externen Entwicklern die Möglichkeit, APIs zu nutzen bzw. eigene Apps zu programmieren und in der App Library (der Terminus Library wird hier interessanterweise so verwendet, wie man es aus der Software-Entwicklung kennt und verzeichnet keine Bestände, sondern sozusagen Digital Library Applications) der Plattform zur Verfügung zu stellen. (vgl. zu den möglichen Erweiterungen u. a. Geuss, 2013)

Das Digital Humanities Zentrum der Havard University (metaLAB) bietet mit Library Observatory (http://www.libraryobservatory.org/ bzw. http://www.jessyurko.com/libob/) bereits ein Visualisierungswerkzeug für die DPLA an. Klar ist, dass man sich damit aktuell noch in der „begin small”-Phase befindet und das Angebot weit davon entfernt ist, wirklich als massentaugliches Produkt Teil der alltäglichen Informations- und/oder Kulturarbeit zu werden.

Darntons umfängliche Vorstellungen von der DPLA sollte man daher keinesfalls als Produktbeschreibungen, sondern differenziert als Perspektivlinie verstehen. Diese jedoch enthält deutlich eine ganze Reihe von Aspekten, die generell für die digitale Bibliotheksdienstleistungen bedeutsam sind. Digital Curation und das Hineinholen von Raum- und Objektkulturen in diese Umgebungen (wie es beispielsweise auch Projekte wie epidat angehen: http://steinheim-institut.de/cgi-bin/epidat) dürften zentrale Bauteile dieser mehr digitalen Kulturräume als digitale Bibliotheken sein.

Textmedien sind in diesem Kontext nur eine von diversen Bezugsgrößen für Bibliotheken. Zukünftig dürften alle Artefakte, die digitalisierbar sind und zu denen Metadaten erfasst und relationiert werden können, legitime Bestände digitaler Bibliotheken sein. Die damit verbundenen Herausforderungen sind zweifelsohne immens. Und sowohl die Europeana, die DDB und die DPLA in ihrer aktuellen Ausprägung zeigen, dass wir von diesem Eisberg der digitalen Erschließung von Kultur bestenfalls die Spitze sehen. Und auch die vermutlich erst aus erheblicher Entfernung.

(Berlin, 22.04.2013  / @bkaden)

Literatur:

Robert Darnton (2002) Poesie und Polizei. Öffentliche Meinung und Kommunikationsnetzwerke im Paris des 18. Jahrhunderts. Frankfurt/Main: Suhrkamp

Robert Darnton (2010) The Library: Three Jeremiads. In: New York Review of Books. Volume 57, Nummer 20. http://www.nybooks.com/articles/archives/2010/dec/23/library-three-jeremiads/?pagination=false

Robert Darnton (2011a) Google’s Loss: The Public’s Gain. In: New York Review of Books. Volume 58, Nummer 7. http://www.nybooks.com/articles/archives/2011/apr/28/googles-loss-publics-gain/?pagination=false

Robert Darnton (2011b) Jefferson’s Taper: A National Digital Library. In: New York Review of Books. Volume 58, Nummer 18. http://www.nybooks.com/articles/archives/2011/nov/24/jeffersons-taper-national-digital-library/?pagination=false

Robert Darnton (2013) The National Digital Public Library is Launched! In: New York Review of Books. Volume 60, Nummer 7, S.4-6. http://www.nybooks.com/articles/archives/2013/apr/25/national-digital-public-library-launched/

Georg Dotzauer (2013) Virtuelle Bibliotheken: Aller Welts Wissen. In: Tagesspiegel / tagesspiegel.de, 13.04.2013 http://www.tagesspiegel.de/kultur/digital-public-library-of-america-eroeffnet-virtuelle-bibliotheken-aller-welts-wissen/8059852.html

Megan Geuss (2013) The Digital Public Library of America: adding gravitas to your Internet search. In: ars technica. 21.04.2013, http://arstechnica.com/business/2013/04/the-digital-public-library-of-america-adding-gravitas-to-your-internet-search/

Ben Kaden (2011) Die Materialsammlung. Über Robert Darntons Zwischenbericht zur DPLA in der NY Review of Books. In: LIBREAS.Weblog, 05.12.2011. https://libreas.wordpress.com/2011/12/05/051211/

Joseph Raben, Robert Darnton (2010): Digital Democratic Vista. In: New York Review of Books, 25.11.2010 / http://www.nybooks.com/articles/archives/2010/dec/23/digital-democratic-vistas/

Jeff John Roberts (2013) America’s Digital Library launches — without a peep from Google. In: PaidContent.org. 19.04.2013 http://paidcontent.org/2013/04/19/americas-digital-library-launches-without-a-peep-from-google/

Barney Warf (2013) Contemporary Digital Divides in the United States. In:

Tijdschrift voor economische en sociale geografie. Volume 104, Ausgabe 1, S. 1–17, February 2013. DOI: 10.1111/j.1467-9663.2012.00720.x

Wissenschaft und Sichtbarkeit. Anschlussgedanken zu Eric W. Steinhauers Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit

Posted in LIBREAS aktuell by libreas on 26. August 2010

von Ben Kaden

den Text als PDF-Download

Es war schon erstaunlich, mit welcher Intensität die öffentliche Diskussion um Urheberrecht, Open Access, um Autorenrechte und Wissenschaftsfreiheit in der Folge des Heidelberger Appells auf den Plan trat. Das diskursbasierte Aushandeln von Interessen ist die Grundlage jeder Entscheidungsfindung in unserem Gesellschaftsmodell. Je entgegengesetzter die Interessen sind, desto heftiger ist die zu erwartende Debatte. Nach der Ouvertüre in Form eines rhetorischen Feuerwerks besonders in der Tagespresse, in dem man von Internet-Raffkes (Henrik Werner, WELT), E-Bolschewismus (Jens Jessen, ZEIT), Interdisziplinaritätsfuror (Volker Gerhardt, FAZ) oder Geschäftsmodelljodlern (Roland Reuß, FAZ) lesen konnte, wird die Debatte mittlerweile im Rahmen des Dritten Korbs von nahezu allen Parteien erfreulich sachlich angegangen. (more…)

LIBREAS Preprint 01/2010. Rainer Kuhlen über Wissenschaftsfreiheit

Posted in LIBREAS aktuell, LIBREAS preprints by Ben on 30. März 2010

LIBREAS Preprint 01/2010

Verteidigen Deutscher Hochschulverband und Börsenverein wirklich Wissenschaftsfreiheit oder geht es nur um obsolete Privilegien?

von Rainer Kuhlen

Das „ob, wann und wie“ des Publizierens ist ein exklusives Recht nicht zuletzt wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren. Das „wo“ des Publizierens sollte dagegen eher ein einfaches Recht sein, bei dem eine „Schuld“ gegenüber der sie finanzierenden Öffentlichkeit durch ergänzende freie Zugänglichmachung abgetragen werden sollte.

Der Deutsche Hochschulverband und der Börsenverein sehen das offensichtlich ganz anders – aber kaum mit länger haltbaren Gründen.

Fast schon triumphierend hat sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (BV), zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger (AwV) auf die Seite des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) geschlagen. Dieser hatte in einer Pressemitteilung vom 23. März 2010 „vor einer Relativierung des Urheberrechts“ und vor einer Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit gewarnt: „Den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern müsse es als Urhebern vorbehalten bleiben, zu bestimmen, ob, wann, wo und wie sie ihre Werke veröffentlichen.“

Die Positionierung des DHV richtet sich in erster Linie gegen den (unterstellten) Zwang oder Druck der Wissenschaftsorganisationen, nämlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu veranlassen, „ihre Werke im Rahmen von Open Access-Publikationen kostenlos zur Verfügung stellten“. Ein solches Ansinnen könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass jene eine mit „öffentlichen Mitteln geförderte Vergütung bzw. Besoldung“ erhalten. Der DHV warnt, dass das Urheberrecht „relativiert“ und „in einen vordergründigen ökonomischen Zusammenhang“ gestellt würde.

Der BV und die AwV setzen noch einiges drauf: „„Kein Autor“ so der Verleger Vittorio Klostermann … „sollte gedrängt werden, seine Werke der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen … Solche Forderungen untergraben die Freiheit der Autoren, ihre Werke in der bestmöglichen Form zu publizieren.“ Der Börsenverein nutzt zudem gleich die Gelegenheit, um deutlich die in letzter Zeit immer häufiger gestellte Forderung nach einer „allgemeinen Wissenschaftsschranke“ für das deutsche Urheberrecht zurückzuweisen: „Ein modernes wissenschaftliches Informationswesen“ vertrüge, so Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins, „ weder Zwang noch pauschale Schranken. Gerade die Wissenschaft braucht ein starkes Urheberrecht.“

Dem DHV kann man sicherlich unterstellen, dass ihn die Sorge um Verlust an Wissenschaftsfreiheit umtreibt. Zu gerne nehmen diese Sorge BV und AwV auf. Das ist das seit Jahren betriebene Spiel. Wohlwissend, dass Appelle an hohe (aber kontextlos abstrakte) Werte wie Wissenschaftsfreiheit oder geistiges Eigentum so gut wie sicher allgemeine öffentliche Zustimmung garantieren, bekräftigen auch die kommerziellen Verwerter diese Werte und sichern sich damit auch die Zustimmung zu ihrer Geschäftspolitik: das obige Zitat von Vittorio Klostermann endet entsprechend: „untergraben … zugleich die ökonomischen Grundlagen der Wissenschaftsverlage“. Und das obige Börsenvereinszitat führt zu der Folgerung: „Sie ließe keinen Raum mehr für privatwirtschaftliche Verlage.“

Klar, darum geht es, und dagegen ist ja auch nichts einzuwenden, dass Verlage kommerzielle Interessen vertreten. Muss oder darf das aber ideologisch in alter Überbautradition begründet werden? Wäre es nicht angemessener, dass Verlage mehr pragmatisch die Berechtigung dafür, dass sie aus dem mit öffentlichen Mitteln erzeugtem Wissen kommerziell handelbare Informationsprodukte machen, daraus ableiteten, dass sie aus den Ausgangsprodukten der Autoren wirklich neue Mehrwertprodukte machten? Darauf und auf elektronischen Umgebungen angemessene Geschäftsmodelle warten Produzenten und Nutzer von Wissen.

Wissen produzieren, dieses auch in allen medialen Formen darstellen, dessen Qualität bewerten, die Produkte in globale Netze einspeisen, sichtbar, suchbar und nutzbar machen, können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern selber beziehungsweise können dafür auf die Hilfe der Bibliotheken oder von Fachgesellschaften zurückgreifen. Ob sie es auf allen Stufen dieses Prozesses selber machen sollen, ist eine andere Frage. Hier ist weiter viel Spielraum für die bisherigen Publikationsprofessionellen.

Müsste in einem starken Urheberrecht nicht ein fairerer und zeitgemäßerer Interessenausgleich zwischen den Beteiligten – den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ihren Institutionen, den Nutzern, der Öffentlichkeit und den Verwertern – angestrebt werden, als bislang? Wobei sich dieser Ausgleich zum einen an den Rechten orientieren müsste, die die Beteiligten an den Prozessen der Wissens- und Informationserzeugung plausibel reklamieren, und zum andern (als Begründung nicht zuletzt der Rechte) an den Leistungen, die die Angesprochenen auf den verschiedenen Stufen von der Wissensproduktion beziehungsweise zu dessen Nutzung erbracht werden.

Müsste nicht im 21. Jahrhundert Schluss damit sein, das Urheberrecht durch ideologisch überhöhte Annahmen und Forderungen herzuleiten, die aus der Mottenkiste des Naturrechts und der romantischen Genietradition des 19. Jahrhunderts stammen? Selbstverständlich ist auch die Wissenschaft längst in ökonomische Prozesse und Ansprüche eingebunden, sowohl mit Blick auf ihre Finanzierung als auch auf ihre Nutzung. Warum gibt es wenige Juristen, wie jetzt Nikolaus Peifer (Universität zu Köln) auf der internationalen Commons-Tagung am 18.03.2010 in Hannover, die rechtliche Wege aufzeigen, wie wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren über eine zwingende Vertragsrechtsbestimmung veranlasst werden können, eine Zweitveröffentlichung auf wahlweise einer universitären oder privaten Open Access-Plattform vorzusehen?

Noch weniger gibt es Politiker, wie den Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg Till Steffen, der ein bemerkenswertes Positionspapier mit dem programmatischen Titel „Nutzerorientierte Ausrichtung des Urheberrechts“ vorgelegt hat, die also bereit sind, das bisherige Urheberrecht wirklich und sachbezogen auf den Prüfstand zu stellen.

Deutschland tut sich im internationalen Vergleich mit der Verabschiedung eines Verständnisses von Wissensproduktion besonders schwer, das an individuelle Kreativität und individuell verantwortete Freiheit gebunden ist. Schon in den Geisteswissenschaften tragen diese Annahmen kaum noch. In den international kollaborativ arbeitenden und auf erhebliche Ressourcen angewiesenen experimentellen und konstruierenden Wissenschaften ist diese Sicht auf Wissenschaft schlicht unhaltbar.

Die Freiheit der Wissenschaft und das Interesse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben wenig mit der exklusiven individuellen Verfügung über das produzierte Wissen zu tun. Angerechnet werden muss in erster Linie die Leistung beim Prozess der Erkenntnisproduktion. Niemand will an den auch urheberrechtlich gesicherten Persönlichkeitsrechten der Autoren und an der Anerkennung der Leistung von Forschergruppen tasten. Aber die Anrechnung geschieht in Bildung und Wissenschaft nicht direkt oder nur unwesentlich über die monetäre Vergütung, und sie sollte nicht über eine exklusive Beanspruchung der Verwertungsrechte (und erst recht nicht über ein Recht zur exklusiven Übertragung dieser Rechte an Dritte) vollzogen werden.

Auch wenn Puristen und Dogmatiker des Urheberrechts und des geistigen Eigentums das vermutlich ganz anders sehen– das Wissen selber mag Eigentum der Wissensproduzenten selber sein (das wird ihnen auch angerechnet) – an den aus dem Wissen entstandenen und zur Publikation vorgesehenen und dann publizierten Werken haben aber auch andere Akteure Rechte. Es sollte weniger um Freiheit und Eigentum als um Rechte gehen.

Ich komme gerade aus einem Urheberrechtsworkshop aus Budapest, auf dem Prof. Gábor Makara von der Ungarischen Akademie der Wissenschaft und vormals Präsident der mit der deutschen DFG vergleichbaren ungarischen öffentlichen Fördergesellschaft sehr deutlich zwischen den Rechten und den Leistungen der Autoren, der sie tragenden Institutionen und der sie fördernden Institutionen und natürlich auch der Verlage unterschied. Quantifizierungen auf diesem Gebiet sind immer problematisch, aber Makara machte gut plausibel, dass Rechte und Leistungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der beiden Institutionen circa 90% ausmachten und nur etwa 10 % die der Verlage.

Unabhängig von den Zahlen ist der Schluss interessant und wichtig, den Ungarn daraus gezogen hat, nämlich dass es nicht angehe, wenn Autoren per Vertrag Rechte an Verlage exklusiv übertragen, die gar nicht umfassend ihre Rechte sind. Makara regte sogar eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher exklusiver Übertragungsverträge an.

Natürlich sollen Forscherinnen und Forscher und Forschergruppen in aller Freiheit darüber entscheiden, was sie forschen (natürlich im Rahmen ihrer Bestellung bzw. ihrer Förderanträge), wann und wie sie etwas veröffentlichen wollen. Auch unbenommen sei es, dass sie ihre Werke kommerziell verwerten lassen dürfen, aber – und das ist der entscheidende Unterschied – nur, wenn garantiert ist, dass die Rechte der Institutionen und der Öffentlichkeit auch gewahrt bleiben. Das ist der alte Locke´sche Gedanke des Eigentums, das als privates mit den Ausschlussmöglichkeiten reklamiert werden kann, wenn in unverminderter Qualität genug für alle übrig bleibt.

In Ungarn, wie auch in vielen anderen Staaten und wie übrigens in einem Pilotversuch, der aber immerhin 25% des Fördervolumens umfasst, auch in der EU, wurde entsprechend genau das festgelegt, was jetzt DHV und BV beklagen:. Öffentlich finanzierte Autoren werden verpflichtet, ihre Arbeiten auch wenn sie sie kommerziell veröffentlichen, parallel oder mit geringer Verzögerung (Embargo genannt) nach dem Open-Access-Modell in Repositorien ihrer Wahl für den freien Zugriff bereitzustellen.

Wie geht der DHV damit um, wenn bei zunehmend global organisierter Forschung mit der Beteiligung international verteilter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler viele in ihren Ländern ihre Publikationen als Zweitveröffentlichung frei zugänglich machen müssen, während für die deutschen Co-Autoren das „Paradies“ der freien Entscheidung auch gegen die Zweitpublikation nach dem Open-Access-Modell bestehen bleiben soll? Sollen sich deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lieber aus der internationalen kollaborativen Wissensproduktion zurückziehen, weil deutsche Prinzipien verletzt würden?

Aber eine nationale Abschottung deutscher Wissenschaft ist unmöglich und von niemandem gewollt. Ohnehin wäre diese Forderung ein Anachronismus, denn Open Access in einem Land ist Open Access überall. Oder soll der Zugriff auf internationale Repositorien über Netzsperren gefiltert werden, weil deutsche Verwerter eine Gefährdung ihrer Interessen sehen? Die Wissenschaftsrealität der digital vernetzten Communities erfordert ein progressives Neudenken besonders des Wissenschaftsurheberrechts, dass die Publikation und Distribution im Rahmen der möglichen Wege neu gestaltet – nicht Wege durch Anachronismen und Verknappungsformen versperrt.

Die verpflichtende Forderung nach einer offenen Zweitpublikation ist bisher nicht die Politik der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, einschließlich der DFG. Insofern stellt sich die Situation in Deutschland für die Verwerter vergleichsweise moderat dar. Angestrebt wird nicht die Verpflichtung zur Open-Access-Publikation, sondern das Ermöglichen einer Zweitverwertung durch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selber, zum Beispiel, wie auch schon vom Bundesrat im Rahmen des Zweiten Korbs vorgeschlagen, durch eine entsprechende Änderung des § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

Anders als HDV und BV (und früher schon der Heidelberger Appell) unterstellen – aus dem Vorschlag der Allianz zur Neuregelung des Urheberrechts im Rahmen des anstehenden Dritten Korbs ist klar ersichtlich, dass die Allianz auf ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht setzt, das, noch einmal, aber keineswegs eine Zwangsmaßnahme sein soll: „Dieses Zweitveröffentlichungsrecht, das für den Wissenschaftler keine Pflicht bedeutet, ist notwendig, um ihn in seiner Verhandlungsposition gegenüber großen wissenschaftlichen Verlagen zu stärken. Indem der Wissenschaftler selbst über den Grad der Sichtbarkeit seiner Forschungsergebnisse entscheiden kann, ist seiner Wissenschaftsfreiheit deutlich mehr gedient, als durch das Vorschieben von Riegeln. Er übt dabei in besonderer Weise das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus.“

Die Allianz setzten also nicht auf „required“, sondern auf „requested“, wie die Alternative in der angelsächsischen Diskussion benannt wird (dort übrigens zunehmend in Richtung „required“). Natürlich können auch Institutionen wie die DFG den goldenen Open-Access-Weg fördern, also die Einrichtung von speziellen originären Open-Access-Publikationsformen.

Grundsätzlich zielt die hier von DHV und BV beklagte Politik jedoch auf den grünen Weg ab, dass heißt auf die parallele freie Zugänglichmachung auf der Grundlage einer freien Entscheidung der Autoren.

DHV und BV beklagen, dass schon die Empfehlung der Wissenschaftsorganisationen, auch „grün“ zu publizieren einen unangemessenen Druck auf Wissenschaftler ausüben werde. Unklar ist, wie das die Wissenschaftler selbst sehen. Zunehmend mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen diesem „Druck“ offenbar bereitwillig nach – erhöht sich doch dadurch ihre Sichtbarkeit und lässt sich somit leichter erreichen, was in der analogen Zeit recht umständlich über den Versand von Sonder- und Vorabdrucken erreicht wurde, nämlich die zeitnahe Information der Fachcommunity über die eigenen Erkenntnisse.

Erforderlich ist eine offene Diskussion über Vor- und Nachteile alternativer, kommerzieller und offener Publikationsformen. Das Verkünden des vermeintlichen Verschwindens der Wissenschaftsfreiheit durch Open Access trägt nicht unbedingt zur Aufklärung bei. Längst dürfte den meisten Verlagen (und Content Providern) klar sein, dass sich auf Dauer nur Geschäftsmodelle des wissenschaftlichen Publizierens halten werden, wenn sie mit dem Open-Access-Paradigma verträglich sind.

Auch wenn sich das Problem der Open-Access-Publikation in mittlerer Perspektive zugunsten dieser wohl selber erledigen wird, jetzt besteht Handlungsbedarf, auch rechtliche Klarheit zu schaffen und dabei Mut zu zeigen, sich auch mit der herrschenden juristischen Meinung und sei es die des Bundesverfassungsgerichts „anzulegen“.

Auch für Initiativen wie das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, dessen Sprecher ich auch bin, ist es das eine, sich auf den Boden der herrschenden juristischen und politischen Meinung zu stellen und das jetzt Machbare einzufordern – wie jetzt das Autoren-Zweitveröffentlichungsrecht. Und es ist das andere, das zu artikulieren, was für sinnvoll und notwendig gehalten wird, und sich daran zu machen, auf die öffentliche Meinung so einzuwirken, dass das bislang für unmöglich Gehaltene auch politisch und rechtlich konsensual möglich wird. Anders geht es nicht im demokratischen System und anders vollzieht sich keine Entwicklung.

Der Börsenverein bietet auch jetzt, wie schon so oft, Gespräche mit den beteiligten Akteursgruppen an. Oft genug wurden die dann aber abgeblasen, wenn bislang übliche Privilegien, wie die exklusive Übertragung der Rechte der Autoren an die Verwerter, in Frage gestellt werden oder wenn Bibliotheken auf ihrem Auftrag bestehen, ihrer Klientel das publizierte Wissen umfassend zugänglich zu machen. Aber reden wird man trotzdem müssen, um im Vorfeld des Dritten Korbs auch für das Bundesjustizministerium, das ja die Vorlagen für Regierung und Bundestag erstellen muss, die Perspektiven des Möglichen transparent zu machen.

Der Deutsche Hochschulverband ist gewiss die mächtige Interessenvertretung der Wissenschaft. Es ist davon ausgehen, dass vermutlich die Mehrzahl der etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (sagen wir der Altersgruppe über 45 Jahre) die bisherigen Publikationsstrukturen durchaus unterstützt – sind doch die aufgebauten Hierarchien (Herausgeberschaften, Boards von eingeführten und dominanten Zeitschriften mit hohem Impact-Faktor, Gutachter etc.) durchaus positions- um nicht zu sagen macht-/einflusserhaltend. Der Hochschulverband versteht sich aber sicher nicht nur als Lobbyverband der Etablierten, zumal auch er eigentlich davon ausgehen müsste, dass das Open-Access-Paradigma, das ja die kommerzielle Verwertung nicht ausschließt, im genuinen Interesse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt. Die dies unterstützenden Argumente sind alle ausgetauscht.

Mir scheint hier eine umfassende Debatte um ein zeitgemäßes Konzept von Wissenschaftsfreiheit oder geistigem Eigentum (in der Wissenschaft) dringend erforderlich. Ist Wissenschaftsfreiheit nicht auch das Recht auf freien Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen, ohne den kein neues Wissen produziert werden kann? Muss nicht der persönliche, in Art. 14, Abs. 1 GG garantierte Anspruch auf Schutz des (auch geistigen) Eigentums stärker als bislang durch die Sozialbindung von Eigentum (gefordert durch Abs. 2 Art. 14 GG) relativiert werden?

Der Aussage, dass Wissen ein Gemeingut (ein Commons) ist, das frei verfügbar sein muss und nicht „eingezäunt“ werden darf, wird jeder zustimmen können. Allein nutzt dieses Recht nichts, wenn der Zugang zum Wissen tatsächlich mit vielen Zäunen umgeben ist. Der Markt allein kann den freien Zugang und die freie Nutzung, wie sie bis in die jüngste Vergangenheit durch die Bibliotheken garantiert war, offensichtlich nicht mehr garantieren – zu hoch ist der kommerzielle Erwartungsdruck auf den Informationsmärkten geworden.

Sollte sich nicht auch der DHV von dem romantischen Konzept des unabhängig und allein verantwortlich forschenden Autors verabschieden? Wird die Gesellschaft auf Dauer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in öffentlichen Umgebungen so weitgehende Privilegien zugestehen wollen, wenn die von der Öffentlichkeit zu erbringenden Kosten für die Wissenschaftsproduktion und die akademische Lehre immer höher werden?

Mir ist keine Gruppierung bekannt, die das ob, wann und wie des Publizierens in Frage stellen würde. Dass aber Formen für das „wo“ gefunden werden müssen, die einerseits die kommerzielle Verwertung des mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierte Wissen rechtfertigen und andererseits der Öffentlichkeit die freie Nutzung des von ihr bezahlten Wissens garantieren, scheint mir unabdingbar zu sein, auch wenn es bis dahin noch eine sehr langer Weg mit manchen Zwischenstopps sein wird.

Der Hochschulverband verwendet die politische Forderung des „bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts“. Soll dies aber wirklich auf hergebrachten Privilegien beruhen, die letztlich eher den Verwertern als den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern selber nutzen? Ein starkes Urheberrecht ist nicht ein das Einzäunen schützendes Recht, sondern eines, das der Wirtschaft Innovationen erleichtert, der Wissenschaft freies Forschen ermöglicht und jedermann in der Gesellschaft Entwicklungsperspektiven eröffnet.

(Parallelpublikation zum Posting im Netethics-Blog)

Law Shaped Box: Wie spielt die Musik beim Filesharing?

Posted in LIBREAS.Referate by Ben on 6. Dezember 2009

Ein Kommentar von Ben Kaden

Jüngst erschien in der New York Times ein lesenswerter Artikel, der sich eingangs mit der Behandlung von Fragen des digitalen Urheberrechts an juristischen Fakultäten in den USA und Frankreich befasst, das Thema ausgangs aber viel genereller behandelt. (Nazanin Lankarani: Push in law schools to reform copyright. In: New York Times, 02.Dezember 2009.)

Die akademische Bindung hält der Autor Nazanin Lankarani allerdings hauptsächlich dadurch aufrecht, dass er nur mit Professoren sprach. Ansonsten umreißt er die Kernpunkte der Problematik recht umfassend und hinterlässt dabei einige Anknüpfungspunkte, denen dieser Kommentar folgt.

Im Ergebnis werden bei der Lektüre die Unterschiede in der Herangehensweise in den USA und in Europa deutlich: In den USA diskutiert man die pragmatische Anpassung des Rechts, in Europa eher die – wenn man so will – pragmatische Anpassung des Internetzugangs. (more…)

Das Urheberrecht und die Bibliotheken aus MdB-Perspektive, als Podcast

Posted in LIBREAS.Audio by Ben on 10. März 2008

Die Bibliotheken spielen eine außerordentlich wichtige Rolle und ich bin mir sicher, sie werden auch zunehmend eine wichtige Rolle spielen – sicherlich unter veränderten Bedingungen.

Meint der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD), den unsere Podcasterinnen Maxi Kindling und Sandra Lechelt jüngst für ein Audio-Interview besuchten. Nachzuhören ist dieses als LIBREAS Podcast No. 6 (hier geht es direkt zur mp3-Datei).