CfP LIBREAS. Library Ideas #35: Neutralität. Bibliotheken zwischen Pluralität und Propaganda
Bibliotheken als öffentliche Einrichtungen sehen sich aktuell verstärkt in einer besonders widersprüchlichen Lage: Es scheinen sich einerseits ein “Neutralitätsgebot” und eine Verpflichtung zur “Informationsfreiheit” gegenüberzustehen mit einem bewusst eingeforderten Bekenntnis zu einer aktiv pluralistisch-demokratischen Rolle, die sich auch offen gegen alle Tendenzen aufstellt, die diese Grundausrichtung des politischen Systems der Bundesrepublik gefährden. In diesem Spannungsfeld bewegen sich die Akteure, wenn es gilt Handlungsmaximen für die Praxis, also eine Art Ethik der Bibliothek, abzuleiten.
Dass diese Polarisierung jetzt so akut spürbar wirkt, liegt einerseits in der Luft. Es gibt zugleich aber auch konkrete Ereignisse, die uns als Redaktion motivieren, hier eine intensivere Auseinandersetzung zu suchen.

Ein Podium der rechten Lektüre? Und wenn ja, in welcher Form? Spätestens 2018 ist das Jahr, in dem sich auch das deutsche Bibliothekswesen von diesen Fragen herausgefordert sieht. Und Antworten sind so kompliziert wie notwendig. Deshalb: Unser Thema für die LIBREAS #35.
Auf dem 107. Bibliothekstag im Juni diesen Jahres in Berlin kam die Frage nach dem Umgang mit ‘neuer’ rechter[1] Literatur mit doch größerer Wucht in der deutschsprachigen Bibliotheksgemeinschaft an. Bei einer Podiumsdiskussion diskutierte man sehr kontrovers über den Umgang mit rechter Literatur in Bibliotheken. Jörg Sundermeier vom Verbrecher Verlag bezog klar Stellung gegen eine Aufnahme von rechter Literatur in das Sortiment des Buchhandels oder in den Bestand von Bibliotheken und begründete dies einmal formal mit der Unprofessionalität der rechten Verlage, sowie aber vor allem mit deren zweifelhaften, oft ins verschwörungstheoretische oder esoterische abdriftenden Inhalten, die nicht selten diskriminierend, rassistisch, homophob und die Menschenwürde verletzend sind.
In den letzten Jahren kann man jedoch teilweise einen Professionalisierungsgrad in diesem Literatursegment beobachten, der etablierte Buchhändler wie Michael Lemling zumindest Respekt abzunötigen scheint. Auch die Existenz der Bibliothek des Konservatismus in der Berliner Fasanenstraße sowie der politische Erfolg rechtskonservativer Positionen zwischen CSU und AfD, FPÖ und SVP sind Anzeichen für eine weitere Etablierung und Dauerpräsenz entsprechender Denkrichtungen im öffentlichen Diskurs und damit auch im Publikationswesen. Zudem gab es ‒- Stichwort Thilo Sarrazin ‒ schon immer Texte, die sich auf dieser Seite der Debatte positionieren und auch in größeren Publikumsverlagen ihre Heimat fanden.
Abgesehen von der Erwerbungspolitik der Bibliotheken, erhalten diese Stimmen freilich auch die Möglichkeit, sich anderweitig über Bibliotheken am politischen Diskurs zu beteiligen oder dazu zu informieren, zum Beispiel mit Veranstaltungsformaten. Einen Ansatz hierzu präsentiert der DBV-Verband Niedersachsen, der die AfD aufs Podium des Niedersächsischen Bibliothekstags, neben Vertreter*innen anderer Parteien aus dem Landtag, einlädt. (siehe auch) Diese Aktion ist gleichzusetzen mit der Abbildung des gesamten politischen Spektrums im Bestand, die unter anderem die SLB Potsdam bei der oben genannten Podiumsdiskussion vertreten hat. Jedoch tritt hier auch der Nebeneffekt ein, dass hier Rechtskonservativen nicht nur sprichwörtlich ein Podium geboten wird.
Es finden sich zugleich andere Positionierungen von Bibliotheken im Spannungsfeld zwischen Pluralität und Propaganda. Die Staatsbibliothek zu Berlin organisiert im November ein Werkstattgespräch zum Thema “Rechte lesen. Theorien und Ästhetiken der ‘Neuen’ Rechten”, welche im Weiteren eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema erhoffen lässt. Die Wissenschaft schweigt natürlich nicht zu diesem Thema, beispielsweise organisierte die Humboldt-Universität zu Berlin im September eine Feministische Sommeruniversität und subsumiert: “Der Feminismus muss gegen Rechts zusammenhalten„.
Erwartungsgemäß haben wir zu diesem Komplex einige Fragen. In der LIBREAS-Ausgabe #35 möchten wir diese sortieren, durchdringen und diskutieren. Der Ausgangspunkt liegt im aktuell verstärkten Sichtbarwerden sogenannter neurechter Literatur. Öffentliche Debatten kreisen häufiger um die Frage, welche Rolle diese Bücher auf Buchmessen und in den Buchhandlungen spielen sollen. Aber selbstverständlich sind auch, und aus ethischer Sicht fast noch herausgeforderter, die Bibliotheken betroffen. Neurechte Titel im Bestand? Neurechte Autor*innen auf die Diskussions- und Lesebühnen? Wenn ja, in welcher Aufstellung, Präsentation, in welchem Umfang, in welchem Kontext? Das treibt mindestens diejenigen Bibliothekar*innen um, die Veranstaltungen organisieren, konkret Erwerbungsentscheidungen treffen oder die per Standing Order eingegangenen Exemplare in die Aufstellung integrieren sollen.
Da aber eine Bestandsaufnahme zur Situation fehlt, wollen wir zunächst allgemein fragen, wie sich diese Konfliktlinie überhaupt im aktuellen Tagesgeschehen und der Erwerbungspolitik der Bibliotheken manifestiert? Eine Rolle kommt dabei auch den externen Erwartungshaltungen an die Bibliotheken durch Träger und mehr noch durch die Nutzer*innen zu.
Die Achse dieser Debatten läuft erstaunlich häufig über die Vorstellung, Bibliotheken seien ein durch und durch neutraler Vermittlungsort für Information und gegebenenfalls Diskurse und Debatten. Die inhaltliche Ausgestaltung hätte sich vor allem an den Bedarfen und Ansprüchen einer Kundschaft auszurichten. Sie wären also radikal als Dienstleister*innen auf einem Markt sich verändernder Nachfragen zu verstehen, die vor dem Hintergrund des jeweiligen Publikationsaufkommens zu bedienen seien. Konsequent gedacht müssten sie daher alles anbieten und abbilden, was legal ist, solange es nur nachgefragt wird. Eine inhaltliche Bewertung und Sichtung findet nur sehr eingeschränkt statt. Wie Hermann Rösch zuletzt im Bibliotheksdienst (52 (2018) 10-11) postulierte, wäre es nur das Gesetz, das durch Verbote einen Rahmen setzt.
Man kann also fragen: Inwiefern und auf welcher Grundlage sind öffentliche (kommunale und wissenschaftliche) Bibliotheken tatsächlich zur sogenannten weltanschaulichen Neutralität verpflichtet? Und wie weit müssen sie gehen, um diese “Neutralität” umzusetzen? Prinzipiell unterliegen Bibliotheken, bei entsprechender Trägerschaft, als öffentliche beziehungsweise staatlich geförderte Einrichtungen, selbstverständlich dem Neutralitätsgebot, welches sich unter anderem von dem im Grundgesetz (Art. 3 I GG) formulierten allgemeinen Gleichheitsgrundrecht ableitet. Aber wie lässt sich dies auf den geschilderten Sachverhalt hin konkretisieren? Ebenso im Grundrecht verankert ist auch die Informationsfreiheit (Art. 5 I 1 2. Var. GG), wonach „jeder“ das Recht hat, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Und auch hier stellt sich die Herausforderung der Umsetzung in der Bibliothekspraxis.
Denkt man Bibliotheken aus der benannten Richtung eines betont neutralen und streng an der Nachfrage ausgerichteten Informationsdienstleisters, stellt sich notwendigerweise die Frage, wie dieser Bedarf, wie diese Nachfrage ermittelt wird, wie repräsentativ dies tatsächlich ist und wie widerstreitende Bedarfe zu gewichten sind? Die oft geäußerte allgemeine Ausrichtung am Grundgesetz, die darauf abzielt, dass Bibliotheken eine umfassende Meinungsbildung im Sinne der Informationsfreiheit unterstützen sollen, impliziert zugleich, dass gerade auch die Positionen von Minderheiten erfasst werden müssten, da die umfassende Meinungsbildung eben nur über die Zurkenntnisnahme solcher Positionen möglich ist. Genau dies ist ja die Besonderheit einer pluralistischen Demokratie: Gerade nicht die Herrschaft der Mehrheit sondern eine Repräsentanz und gegebenenfalls auch ein aktiver Schutz von Minderheiten. Nur: Wer bestimmt, wer Mehrheit und wer Minderheit ist, wer besonderen Schutz und wer eine spezielle Repräsentanz benötigt? Ein rhetorischer Schachzug vieler neurechter Vertreter*innen ist es, diesen Ausgleich auszuhebeln, indem sie sich als diskriminierte Minderheitenposition einer vermeintlichen (schweigenden) Mehrheit ausgeben. Dies ermöglicht ihnen, Grundlagen und Institutionen eines demokratischen Systems zu instrumentalisieren, um genau diese Grundlagen und Institutionen nach ihren Interessen umzugestalten. Das alles ist bekannt und leicht durchschaubar und trotzdem teils sehr wirkungsvoll. Ihre – vorübergehende – Stärke liegt darin, dass das System der demokratischen Öffentlichkeit, wozu auch die Bibliotheken zählen, bisher kaum Strategien besitzt, die dadurch hervorgerufenen Verunsicherungseffekte ab- und aufzufangen.
Und entsprechend müssen sich auch Bibliotheken fragen, wie sie mit Positionen umgehen, die implizit oder explizit die Zulässigkeit anderer Positionen aktiv in Frage stellen, die jedoch zugleich in der Logik einer pluralistischen und Meinungsvielfalt fördernden Basis von Öffentlichkeit entstanden sind und die institutionalisierten Kanäle nutzen, um genau diese Basis aufzubrechen? Karl Poppers berühmtes Toleranz-Paradoxon wird plötzlich Zentralkonzept öffentlicher Debatten und eine Herausforderung für bibliothekarische Fachdiskussionen.
Daher lässt sich zwangsläufig im Kontrast zum (vermeintlichen) Neutralitätsanspruch auch zumindest fragen, ob Bibliotheken nicht parallel die Grundlagen von Öffentlichkeit mitvermitteln müssten, also ein übergreifendes Verständnis für die Struktur von Debatten und Diskursen, die Rolle und die Entstehungsbedingungen von Publikationen und die damit verbundenen Ideen und möglichen Folgen? Stehen Bibliotheken in der Verantwortung, Metakompetenzen zur Teilhabe an der Öffentlichkeit in ihrem Vermittlungsauftrag zu berücksichtigen? Zu diesen würde notwendig auch die Kommunikation ihres Selbstverständnisses zählen, die transparent werden lässt, weshalb bestimmte Titel und Positionen in den Angeboten auftauchen und weshalb andere möglicherweise fehlen. Also genereller: Sollen, wollen oder können Bibliotheken Institutionen der politischen Bildung sein?
So wird ein Gegenmodell zur reinen Dienstleistungsposition denkbar, nach dem sich Bibliotheken dezidiert als normative Institution mehr mit einem politischen bzw. Bildungs- denn einem Informations- und Dienstleistungsauftrag verstehen. Aber wie würde, könnte, sollte dies konkret aussehen? Ist solch eine Rolle in den Rahmenbedingungen und besonders auch in der Berufsausbildung überhaupt angelegt oder anlegbar? Und darüber hinaus ist zu fragen, ob Bibliotheken selbst als Akteure in den Debatten auftreten und Position beziehen sollten? (Viele tun dies nachweislich bereits.)
Wir möchten die Grenzen normativer Praxis im Bibliotheks- und Informationsbereich thematisieren. Dass ein Bibliotheksgesetz fehlt, welches einheitlich verbindliche Regelungen für Entwicklungen im Bibliothekswesen formulieren könnte, lässt Spielräume und überträgt die Aufgabe, sich hier aufzustellen, den einzelnen Einrichtungen. Ob dies eine Schwäche (mangelnde Verbindlichkeit) oder eine Stärke (im Sinne des Pluralismus) darstellt, wäre ebenfalls ein interessanter Diskussionspunkt. In jedem Fall wäre gerade der Bibliothekspraxis geholfen, überhaupt eine systematische Grundlage für mögliche normative Leitlinien zu haben – ein Auftrag auch an die Bibliothekswissenschaft. LIBREAS ruft entsprechend auch dazu auf, dafür relevante Quellen zu identifizieren, zu erläutern und nachzuweisen.
Im Prinzip erstaunt es, dass das Thema nach der normativen Ausrichtung von Bibliotheken nicht öfter Gegenstand von Bibliothekstagen, Themenheften der Fachzeitschriften oder auch bei LIBREAS ist. In den Ausgaben #19 Zensur und Ethik und in der #22 Recht und Gesetz beschäftigten wir uns immerhin bereits mit verwandten Themenkomplexen. In der kommenden Ausgabe wollen wir konkret den aktuellen Diskurs zum Umgang mit neuer rechter Literatur und der Positionierung von Bibliotheken in der aktuellen politischen Lage adressieren.
Wir wollen also erfahren: Wie positionieren Sie sich, wie positioniert ihr euch in dieser Debatte und welchen Umgang mit diesem Thema haben Sie/habt ihr mit Ihrer/eurer Einrichtung gefunden? Auf welche (historischen) Narrative und Paradigmen kann in diesem Kontext Bezug genommen werden? Gibt es internationale Parallelen?
Wir rufen dazu auf, Beiträge zu diesem Themenkomplex einzureichen, wobei wie immer sowohl Berichte aus der Praxis als auch theoretische Auseinandersetzungen in jedem Format (Essays, künstlerische Auseinandersetzungen, Abschlussarbeiten et cetera) willkommen sind. Wir freuen uns auch über Einreichungen aus Institutionen, die sich per Funktion mit diesem Themenkomplex befassen wie Gedenkstätten- oder politisch/historisch ausgerichtete (Forschungs-)Bibliotheken. Gerne unterstützen wir Sie/euch beim Verfassen der Texte oder diskutieren Ideen für Beiträge. Einreichungsschluss ist der 31.03.2019. Beitragsvorschläge und Beiträge bitte an redaktion@libreas.eu. Wir freuen uns und sind sehr gespannt.
Eure / Ihre Redaktion LIBREAS. Library Ideas
(Berlin, Chur, Dresden, Hannover, München im November 2018)
[1] Der Zusatz ‘neu’ wird in der wissenschaftlichen Diskussion teilweise abgelehnt, da aktuelle rechte Literatur oftmals auf ältere Texte verweist und sich somit an alte Diskurse anschließt. Im Folgenden verstehen wir unter ‘rechts’ zusammenfassend rechts-konservatives, rechts-extremes und rechts-revolutionäres Denken.
Berlin – Ecke Queen Street. Eine Ansichtskarte.
Eine Notiz von Ben Kaden (@bkaden)
Eine kleine überraschende Ergänzung unserer im LIBREAS.Tumblr – viel zu wenig – gepflegten Serie Berliner Bibliotheken fand sich unlängst in einem Ordner mit älteren Ansichtskarten und das ist naturgemäß zu schön, um nicht auch hier verzeichnet zu werden. Wie bei solchen Fundstücken üblich, sind die Wege, die sie über die Jahre – in diesem Fall immerhin schmale 111 davon – nahm, kaum rekonstruierbar. Ausgenommen von dieser Einsicht ist die erste Etappe, da es zum postalischen Gebrauch gehört, in solche Kommunikationsträger auch entsprechende Metadaten einzuschreiben – also Adresse, Datierung und Poststempel. Dadurch wird es uns möglich, sie auch heute noch eine Lektüre zu unterziehen, die freilich verwaschen bleiben muss. Denn zahlreiche Rahmenangaben für die Analysekette Wer-was-wann-wie-wo-warum? sind nicht ermittelbar und werden es mutmaßlich nie mehr sein.
Was wir unschwer sehen: Eine Madame Verret aus Quebec – und zwar Quebec City bzw. besser noch Ville de Québec entschied sich, diese Karte aus dem Sortiment des so jungen wie nach einem Brand mit Totalverlust im Jahr 1904 gebeutelten Druckhauses Warwick Brothers & Rutter, Ltd. aus Toronto zu nutzen, um einem Jules Bellard zu schreiben, in die Kleinstadt Argentan (Orne), das Textilhistoriker*innen möglicherweise wegen seiner Spitze bekannt ist, dem so genannten Dentelle-d’Argentan-Muster, kräftig, floral, robust, ein Favorit von Louis XV und danach bald weitgehend vergessen, außer in Argentan natürlich, wo heute im Museum ausführlich an diese ruhmreiche Facette der Stadtgeschichte erinnert wird.
Nach Argentan also reiste die Karte, in die Hausnummer 4 der rue [de la] Chaussee, in der sich heute ein Fachgeschäft für Mobiltelefonie befindet, nur indirekt ein Gruß und mit dem ausdrücklichen Zweck offenbar der Übermittlung der Postanschrift von Madame Verret an diesen Jules. Wer Madame Verret schreiben wollte, der schrieb an die 172 rue Richelieu in Quebec Can., vermutlich angesichts der Lage im Quartier Faubourg Saint-Jean bereits zu dieser Zeit keine schlechte Adresse und heute Standort eines wuchtigen Appartementhauses jüngeren Baujahrs und damit für die Rekonstruktion der sozio-postalischen Spuren eine Sackgasse namens Tandem – Condos sur Cor.
Der Bezug von Madame Verret zur Carnegie gestifteten öffentlichen Bibliothek in Berlin, Ontario bleibt dagegen wie heute die Rue Richelieu 172 weitgehend im Schatten und möglicherweise ist in diesem auch gar nicht übermäßig viel zu entdecken. Es könnte auch schlicht eine Motivwahl aus Zeitgeist gewesen sein. Die Bibliothek in Berlin war nämlich ein Schmuckstück ihrer Zeit, noch sehr jung – im Januar 1904 als eine von elf ihrer Art in der Region eröffnet – und besonders üppig mit Mitteln in Höhe von 24.500 $ durch eben die Carnegie Foundation gefördert.
Interessanterweise stellte man aber 1907 fest, dass der Bau für den Bibliotheksbetrieb wenig optimal war. Sie schien schnell zu klein für eine aufstrebende Kommune mit 10.000, bald 15.000 Einwohnern. Und war vor allem zu feucht, so dass der Keller nicht für Bibliothekszwecke nutzbar war. Es blieb offenbar aus gutem Grund der erste und der letzte Bibliotheksbau des in Mannheim, Warterloo County geborenen Architekten Charles Knechtel (1869-1951), der glücklicherweise den Abriss des Gebäudes im Jahr 1963 nicht mehr erleben musste, wohl aber die Schmach einer Art Rettungsumbaus. James Bertram, Privatsekretär von Andrew Carnegie, äußerte sich in einem Brief an den Ontario Inspector of Public Libraries, Walter R. Nursey, später, als Charles Knechtel längst mit der Planung von Schulen, Kirchen und Fabriken anderswo befasst war, mit einer bemerkenswert brutale Einschätzung zum Gebäude:
“[T]he Berlin bilding [sic] is one of the most short sighted planned bildings of which I have ever seen the plans. It is cut in small areas and the balcony feature could only have been introduced under the belief that money was no object as it is absolutely unnecessary and entails expenditure of money without any return whatever.” (zitiert nach Beckman, Landmead, Black, 1984, S. 52)
Nachvollziehbar frustriert mit den Vorgängen in Berlin blockte James Bertram eine ganze Weile resolut alle Anfragen des Berlin Library Boards nach weiteren Zuschüssen für eine Neugestaltung und Erweiterung des Gebäudes ab, bis er dann schließlich doch durch die regelmäßigen Anfragen von W.H. Breithaupt, Vorsitzender des Library Board Building Committee, erweicht genug war, um nochmals 12.900 $ bereitzustellen, möglicherweise besonders motiviert durch die Tatsache, dass auch die Stadt Berlin eine erhebliche Summe beisteuerte. Im Februar 1916 wurde, verzögert auch in diesem Berlin durch den Ersten Weltkrieg, die umgebaute und erheblich erweiterte Bibliothek, jetzt mit einer Kinderbibliothek und trockenem Keller, wieder eröffnet. Auch James Bertram zeigte sich nun zufrieden. Im gleichen Jahr, auch eine Folge des Ersten Weltkriegs, benannte man Berlin in Kitchener um, als Würdigung des gerade vor den Orkney Inseln mit 736 weiteren Menschen mit der HMS Hampshire nach deutschem Minenschlag ertrunkenen britischen Feldmarschalls Lord Horatio Kitchener, der unter anderem für die Strategie der “verbrannten Erde” und das Konzept der Konzentrationslager berühmt geworden war. Parallel wurde übrigens in Australien das Gebäckstück namens “Berliner”, das wir in Berlin Pfannkuchen nennen, in Kitchener Bun umgetauft und zum Beispiel auch die Siedlung Friedensthal, South Australia in Black Hill, alles kurios und zugleich eine Erinnerung daran, wie sehr zeitpolitische Symbolentscheidungen auch in der Vergangenheit häufig grotesk und furchtbar waren.
Die nun Kitchener Public Library erfüllte jedenfalls ihren Zweck bis in die 1960er Jahre. Mittlerweile war die Bevölkerung der Stadt auf über 70.000 angewachsen und entsprechend willkommen war der ganz in der Nähe von Kitcheners wichtigsten Architekten dieser Jahre, nämlich Carl Rieder, entworfene flache und sehr moderne Neubau der Main Library an der Queen Street, der im Mai 1962 eröffnet wurde. Für die Kunst am Bau beauftragte man den Maler Jack Bechtel mit einem Wandbild, das zu seiner vielleicht bekanntesten Arbeit werden sollte. Die fast vier mal zehn Meter große in erdigen Tönen gestaltete Darstellung für den Lesesaal zeigt, zum Lichte empor, das Streben des Menschen nach Wissen, heißt passend auch “Enlightenment” und entstand 1963 in der bereits eröffneten Bibliothek und zwar etappenweise in den Nachtstunden.
Den Knechtel-Bau, der wahrscheinlich nie so genannt wurde, ebnete man kurz darauf ein und irgendwann später erwuchs an seiner Stelle ein brutalistische Züge tragendes Gebäude namens The Commerce House Office Tower. Die Berliner Bibliothek blieb die einzige der elf Carnegie-Bibliotheken in der Region Waterloo, die abgerissen wurde. Allerdings verschwand im benachbarten Guelph 1964/65 ein auf den ersten Fassadenblick noch deutlich eindrucksvollerer Carnegie-Bibliotheksbau (von William Frye Colwill).
Mittlerweile verschob sich erwartungsgemäß der Blick auf das bibiotheksarchitektonische Erbe des Andrew Carnegie soweit, dass so gut wie verbliebenen Häuser im Focus des Denkmalschutzes stehen. Für Berlin-Kitchener kommt das zu spät. Aber da Madame Verret sich im September 1907 entschied, ihre Adresse auf eine Bibliotheksansichtskarte von Warwick Bros & Rutter zu schreiben, deren Programm allein die Public Library von Berlin mindestens vier Mal aufwies, und möglicherweise sogar unterfrankiert ins Vorkriegseuropa zu schicken (eine portohistorische Prüfung steht noch an) bleibt sie uns als Berlin Public Library zumindest per Bildzeugnis erhalten.
(Berlin, 18.11.2018)
Literatur
Beckman, Margaret; Landmead, Stephen; Black, John: The Best Gift: A Record of the Carnegie Libraries in Ontario. Toronto, London: Durndurn Press, 1984
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