Wissenschaft und Sichtbarkeit. Anschlussgedanken zu Eric W. Steinhauers Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit
von Ben Kaden
Es war schon erstaunlich, mit welcher Intensität die öffentliche Diskussion um Urheberrecht, Open Access, um Autorenrechte und Wissenschaftsfreiheit in der Folge des Heidelberger Appells auf den Plan trat. Das diskursbasierte Aushandeln von Interessen ist die Grundlage jeder Entscheidungsfindung in unserem Gesellschaftsmodell. Je entgegengesetzter die Interessen sind, desto heftiger ist die zu erwartende Debatte. Nach der Ouvertüre in Form eines rhetorischen Feuerwerks besonders in der Tagespresse, in dem man von Internet-Raffkes (Henrik Werner, WELT), E-Bolschewismus (Jens Jessen, ZEIT), Interdisziplinaritätsfuror (Volker Gerhardt, FAZ) oder Geschäftsmodelljodlern (Roland Reuß, FAZ) lesen konnte, wird die Debatte mittlerweile im Rahmen des Dritten Korbs von nahezu allen Parteien erfreulich sachlich angegangen.
In einem Juni beim Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung erschienen Diskussionspapier (Dobusch, Leonhard; Quack, Sigrid: Urheberrecht zwischen Kreativität und Verwertung: transnationale Mobilisierung und private Regulierung. MPIfG Discussion Paper 10/6. Köln: 2010; www.mpifg.de/pu/mpifg_dp/dp10-6.pdf) werden die konfligierenden Interessenlagen und der Prozess der entsprechenden Auseinandersetzung zwischen Verschärfung des Urheberrechts (Verwerter) und einer auf Lockerung zielenden, dort so genannten Fair-Use-Koalition analysiert. Gerade die heftige Generalverdachtsstrategie der Verwerter wirkte sich anscheinend positiv für die Gegenposition aus:
„Die Fair-Use-Koalition nutzte in erster Linie intellektuelle und organisatorische Ressourcen und die Unterstützung bereits etablierter nicht profitorientierter Akteure aus dem Wissenschafts- und Bibliotheksbereich, um eine Gegenbewegung mit einer Gegen-Framing-Strategie auf Basis rechtlicher Lizenzstandards anzustoßen. Interessanterweise war letztere aber von Anfang weniger als Negativfolie denn als konstruktiver Entwurf eines alternativen, auf Commons basierenden Urheberrechts angelegt.“ (S. 31)
Mittlerweile scheint der Übergang zur konstruktiven Phase aber vollzogen und nicht zuletzt die Entwicklung um den Dritten Korb erzwingt diesen Schritt sogar.
Die Publikation Eric W. Steinhauers (mehr dazu hier) zur Frage nach dem Recht auf Sichtbarkeit, die jüngst und passend zur Debatte um das Zweitverwertungsrecht erschien, lässt sich zweifellos als eine gute Rahmenpublikation zum Geschehen lesen, geht es in ihr doch grundlegend um die Möglichkeiten, eines der Ziele dieser „Fair-Use-Koalition“, Open Access, in Hinblick auf die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen.
In zwei sehr gut lesbaren, 2008 und 2009 gehaltenen Vorträgen basierenden Beiträgen beschäftigt sich der Autor streng juristisch mit den Fragestellungen a) ob Open Access überhaupt etwas ist, womit sich der Gesetzgeber beschäftigen sollte und b) inwieweit die Publikationsfreiheit des Wissenschaftlers grundrechtlich in der Wissenschaftsfreiheit verbürgt ist und wie sich Open Access dazu verhält.
Die Ergebnisse der Betrachtung lassen sich in etwa so zusammenfassen:
- Ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht ist bedenkenlos möglich und in Hinblick auf Informationsmonopole auf dem wissenschaftlichen Publikationsmarkt sogar wünschenswert.
- Eine Zweitveröffentlichungspflicht wird negativ beurteilt.
- Die Anbietungspflicht innerhalb der jeweiligen Hochschule des Publizierenden wird wenigstens für die Bereitstellung im Intranet als sinnvoll angesehen.
- Eine Erwartung zur Publikation nach OA-Prinzipien bei öffentlich geförderter Forschung bzw. „der Vergabe besonderer Mittel“ verletzt die Wissenschaftsfreiheit nicht: „solange ein Wissenschaftler im „Normalbetrieb“ vollkommen freie Publikationsentscheidungen treffen kann.“ (S. 75)
- Die Aufgabe des Gesetzgebers kann es einzig sein, die freie Entscheidung des jeweiligen Wissenschaftlers für oder gegen eine OA-Publikation abzusichern, nicht jedoch selbst Vorgaben zu machen.
- Es ist Sache der Wissenschaftsgemeinschaft und ihre Selbstorganisation, bestimmte Regeln wie beispielsweise die gängige Publikation nach dem OA-Verfahren abzusichern. Wissenschaftsfreiheit bedeutet, dass der Gesetzgeber einen entsprechenden Rahmen für diese Selbstorganisation schafft. Dabei ist es durchaus möglich, dass sich die Konventionen der Wissenschaftsgemeinschaft gegen die Individualinteressen eines Einzelwissenschaftlers entwickeln.
Daraus ergibt sich nun ein sehr fruchtbares Betrachtungsfeld für die Wissenschaftssoziologie, die untersuchen kann, wie und ob sich Open Access als Teilhabekriterium in Wissenschaftsgemeinschaften entwickelt. Rainer Kuhlen formuliert es in seinem Kommentar zur Publikation relativ locker: „Die Wissenschaftswelt geht nicht unter, wenn Open Access die Norm des Publizierens auch für jeden Wissenschaftler wird.“
Das ist zweifellos richtig, aber die Wissenschaftswelt bzw. ihre Vollzugspraxis würde doch eine deutlich andere. Dafür, wie sie sich gestaltet, bleibt auch entscheidend, wer diese Norm festlegt: die Gemeinschaft selbst oder Regelungen des wissenschaftsexternen Gesetzgebers.
Nach Eric Steinhauer ist es die Gemeinschaft selbst und man könnte argumentieren, dass diese als sich soziales und selbstorganisierendes System tatsächlich der beste Regulator sei.
Die ideale Variante für Open Access wäre natürlich eine interne Transformation des Regelpublizierens, bei der sich eine Sozialnorm etabliert, der sich kein Mitglied der Gemeinschaft widersetzen kann. In einigen Disziplinen scheint dies vollzogen, wogegen die Wissenschaftler anderer Disziplinen aus verschiedenen Gründen bislang eher wenig Anlass zur Umstellung ihrer Publikationsgewohnheiten sehen. Die Hauptursache mag darin liegen, dass das Open Access-Prinzip den durch die Disziplinen sehr unterschiedlich ausgeprägten Bedürfnissen in Hinblick auf die Art der Sichtbarmachung mal mehr und mal weniger entspricht.
Eine Grundfrage lautet nun, ob und, falls ja, wie man die Disziplinen, in denen OA bislang in der wissenschaftlichen Praxis eher wenig vermisst wurde, motivieren sollte, nachzuziehen? Und welche wissenschaftsinterne Institution in welcher Form überhaupt übergreifend regulierend eingreifen kann und soll? Die Wissenschaftswelt besteht eigentlich aus vielen Communities, die sich weniger lokal als disziplinär organisieren. Dass sie als internationales Unterfangen zumeist verschiedene nationale Rechtsräume berühren, vereinfacht den Sachverhalt nicht unbedingt, schließt aber immer nationale Gesetzgeber als Lösungsinstanzen weitgehend aus.
Eine Lösung nach der Selbstorganisation der Wissenschaft würde demnach bedeuten, dass sich eher die disziplinären Communities als lokale administrative Institutionen auf bestimmte Publikationsformen einigen.
In Hinblick auf die vorangehenden Absätze habe ich meine Probleme mit der Kritik Rainer Kuhlens an Eric Steinhauer, die dahin zielt, dass letzterer es zu wenig unternimmt einer normative Zuspitzung, die des „Wo will man hin?“, zuzuarbeiten, nämlich
„Sicher zum einen, dass jedes publizierte wissenschaftliche Werk so schnell wie möglich jedermann zur Nutzung zur Verfügung steht. Und zum andern, dass der Öffentlichkeit das Recht rechtlich auch eingeräumt wird, dass das von ihr finanziert produzierte Wissen ebenfalls für jedermann frei zugänglich sein muss.“
Gerade die Tatsache, dass die Diskussion überhaupt stattfindet, zeigt, dass die Interessenlagen nicht alle in gleicher Intensität dasselbe Ziel fokussieren. So lässt sich abgesehen von der disziplinären Differenzierung durchaus diskutieren, inwiefern ein wissenschaftlicher Autor überhaupt „jedermann“ als Zielgruppe sieht oder möglicherweise zunächst die Wahrnehmung in seiner Fachgemeinschaft sucht?
Eric Steinhauer deutet es an mehreren Stellen in seinem Text an: Wissenschaft vollzieht sich zunächst einmal in Hinblick auf die Wissenschaft selbst, d.h. auf die Fachgemeinschaft. Ein Wissenschaftler dürfte in der idealen Wissenschaftswelt vor allem ein Interesse daran haben, dass seine Peers ihn rezipieren können, erhält er doch von diesen erhält er seine soziale Anerkennung bzw. Reputation. Darüber hinaus gibt es Schnittstellen eines Wissenschaftstransfers zwischen der allgemeinen Öffentlichkeit, diversen Sub-Öffentlichkeiten, der Wirtschaft und der Politik. All diese gesellschaftlichen Funktionsbereiche können allerdings erfahrungsgemäß nur bedingt etwas mit dem unablässigen Strom wissenschaftlicher Primärpublikationen aufgrund deren Spezifizität anfangen: das „Public Understanding of Science“ benötigt Vermittlungsinstitutionen.
Der reinen Möglichkeit der Zugänglichkeit beispielsweise über Zweitveröffentlichungen in Repositorien müsste man, will man den Ansprüchen einer auch wie immer gearteten öffentlichen Zielgruppe außerhalb der genuin wissenschaftlichen Diskurssphären gerecht werden, entsprechende Vermittlungsformen anbieten. Dies geschieht zum Teil und beispielsweise das IUWIS-Projekt orientiert sich in diese Richtung. Insgesamt vollzieht sich jedoch diese Erweiterung einer extern gerichteten Wissenschaftskommunikation eher punktuell und so gut wie nie mit dem Hintergrund, dass ein Open Access-Angebot für eine wissenschaftsexterne Öffentlichkeit nicht nur „Sichtbarkeit“ für den Autor bedeuten sollte, sondern auch „Nutzbarkeit“ für potentielle Leser.
Inwiefern der normale Wissenschaftler sich also selbst in Kommunikation mit der Öffentlichkeit begeben möchte, ist schwierig abzuschätzen. Möglicherweise lassen sich aus Projekten wie IUWIS dazu neue Erkenntnisse gewinnen.
In jedem Fall ist kaum denkbar, dass jemand generell etwas dagegen hat, außerhalb seiner Community gelesen zu werden. Nur ist dies eben nicht sein primäres Ziel. Ein Zweitveröffentlichungsrecht ist also eher damit zu begründen, dass alle (potentiellen) Mitglieder einer Community Zugang zu den in ihrem Fachgebiet relevanten Publikationen erhalten, schlicht um gleichberechtigt Mitglied in der Diskursgemeinschaft zu bleiben.
Denn obschon Sichtbarkeit, wie Eric Steinhauer mehrfach betont, die Grundlage für den Reputationsgewinn als quasi-ökonomische Triebkraft des Wissenschaftshandelns darstellt, zeichnet sich die Diskursökonomie in der Wissenschaft eben auch dadurch aus, Sichtbarkeit qualitativ aufzufächern: Die Publikation muss im richtigen Kontext erfolgen und nicht selten ergibt sich die tatsächliche Wahrnehmung, die von der möglichen Wahrnehmung (=Sichtbarkeit) zu unterscheiden ist, erst aus diesem Ort. (sh. dazu auch Walther Umstätters Absatz zur Rolle der Verlage, www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg42943.html)
Die Fokussierung einer allgemeinen Öffentlichkeit als Zielgruppe für Open Access-Publikation legt noch eine weitere Fragestellung nah: Wenn Open Access eine Nutzung im Sinne eines libre OA (also einer Bearbeitung und Verarbeitung wissenschaftlicher Publikationen) durch eine äußerst allgemein gefasste Öffentlichkeit zulässt, müsste sie dann nicht auch konsequenterweise reziprok akzeptieren, auch diejenigen Nutzungen als Rückkopplungen in ihren Diskursraum zu akzeptieren, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft haben? Eventuelle Standesdünkel sind hierbei weniger ein Problem, als die Erosion der Grenzen des Funktionssystems Wissenschaft.
Ob dies wünschenswert ist oder nicht, muss die Gemeinschaft gesetzmäßig wiederum selbst aushandeln. Mir scheint es nur angebracht, auf diese Entwicklung, die sich generell in der Entwicklung digitaler Kommunikationsumgebungen vollzieht, hinzuweisen: Im Internet und verstärkt durch Open Access öffnen die Wissenschaftsgemeinschaften die Grenzen ihres Diskurses.
Letztlich fordert die Gesellschaft diesen Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen zunehmend ein. Ein Gegenargument gegen den öffentlichen Zugang zu den Resultaten öffentlich finanzierter Wissenschaft, auch im Sinne einer Dokumentation dessen, was mit dem Geld geschieht, ist schwer zu finden.
Ein wenig vereinfacht formuliert, bedeutet ein Projektantrag ja nichts anderes als die Frage an die finanzierende Öffentlichkeit, ob sie Interesse an der Beforschung des im Antrag formulierten Sachverhaltes hat. In der Regel sind die Anträge eine Art Kompromiss zwischen dem Forschungsinteresse des Antragsstellers und dem, was die „Öffentlichkeit“ (vertreten durch entsprechende Institutionen) für erforschenswert hält. Falls die Öffentlichkeit ein Interesse hat, finanziert dies und zwar in der Erwartung, dass diese Beforschung auch eingelöst wird und sie selbst davon einen Erkenntnisgewinn, sprich Zugang zu den Erkenntnissen, hat. Eine entsprechende Klausel im Antrag signalisiert eigentlich nur, dass sie die Publikationen bereits mit der Förderung gekauft hat und nicht erst über den Erwerb entsprechend Verlagsprodukte zur Kenntnis nehmen möchte.
Projektmittelbasierte Forschung ist demzufolge immer auch ein wenig durch das öffentliche Interesse begrenzt (allein schon in der Themenauswahl) und natürlich weiß das jeder Wissenschaftler, der sich darauf einlässt. Dass es im Idealfall – so wie es auch Eric Steinhauer als „Normalbetrieb“ beschreibt – Wissenschaft nach einer sich rein aus der engeren Gemeinschaft ergebenden Agenda geben muss, steht außer Frage.
Es sind folglich die Interessen der Autoren, der Leser sowie bei letzteren noch die Mitglieder der Fachgemeinschaft und eine allgemeine Öffentlichkeit und schließlich die der die Wissenschaft finanzierenden Öffentlichkeit differenziert zu betrachten. Diese Unterscheidung wird umso schwerer, je stärker sich die Funktionssphären der Gesellschaft durchmischen – Stichworte hierzu sind Wissens- oder gar Wissenschaftsgesellschaft. Und perspektivisch stehen wir womöglich vor der Herausforderung, angesichts des sich verschiebenden und öffnenden Rahmens dessen, was wir unter Wissenschaft verstehen können, schärfer bestimmen zu müssen.
Dies wird umso akuter, als die Abgrenzungen der Funktionssphären insgesamt verwischen und die Wissenschaftswelt gerade dadurch, dass sie im WWW im selben Publikationsraum agiert und über dieselben Suchmaschinen erschlossen wird, wie alle anderen in Hypertext gefassten Äußerungen und Diskurse, auf klare (Selbst-)Bestimmungskategorien angewiesen ist. Daraus ergibt sich die Anschlussfrage, die nicht mehr unmittelbar in den Focus Eric Steinhauers gehört, sich aber in der Schlussfolgerung als hochrelevant erweist: Wenn die Wissenschaftswelt/-gemeinschaft nämlich selbst entscheiden soll, welche Publikationsform sinnvoll ist, muss man die Betrachtung darauf richten, welche Akteure mit welcher Reichweite welche Normierung vornehmen können. Ein Aushandeln auf dieser Ebene könnte sich angesichts der Dynamik und Heterogenität der Wissenschaftslandschaft fast noch komplizierter erweisen, als auf der Ebene der Gesetzgeber.
———————————–
Steinhauer, Eric W.: Das Recht auf Sichtbarkeit. Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit. Münster: Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, 2010. ISBN: 978-3-86991-140-3. Erhältlich beim MV-Buchshop bzw. als Volltext-PDF über http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/aueintrag/10497.pdf (zurück)
„Das „Public Understanding of Science“ benötigt Vermittlungsinstitutionen … Insgesamt vollzieht sich jedoch diese Erweiterung einer extern gerichteten Wissenschaftskommunikation eher punktuell und so gut wie nie mit dem Hintergrund, dass ein Open Access-Angebot für eine wissenschaftsexterne Öffentlichkeit nicht nur „Sichtbarkeit“ für den Autor bedeuten sollte, sondern auch „Nutzbarkeit“ für potentielle Leser.“
Solche Vermittlungsinstitutionen, die wissenschaftliche Primärpublikationen für Nichtwissenschaftler aufbereiten und nutzbar machen, gibt es ja; sie heißen Wissenschaftspublizisten: Wissenschaftsjournalisten, -blogger, -übersetzer, -lektoren usw. Diese in Auflistungen von Interessensgruppen und beim Aushandeln der Interessen oft vergessene Gruppierung ist für jede OA-Zeitschrift und jedes OA-Repositorium dankbar und wird in Anbetracht ihrer dürftigen Honorare wohl immer öfter darauf verzichten, nicht offen zugängliche Primärquellen zu lesen.
Vielen Dank für die Ergänzung.
Der Aspekt des Wissenschaftsbloggens dient darüber hinaus (u.a.) in der Bibliotheks- und Informationswissenschaftswelt nicht nur zur Kommunikation von Erkenntnissen mit einer allgemeinen Öffentlichkeit sondern tatsächlich auch der Vermittlung zwischen der Wissenschaft und der Berufspraxis.
Bei Lambert Hellers und Heinz Pampel neu gegründeten Beyondthejournal.net findet sich dazu aktuell eine sehr interessante Diskussion: Status Quo: Fachblogs — „Amateure“ erschließen das Web als Informationsraum, wobei die Bezeichnung des Amateurs, selbst wenn sie relativiert bzw. am Faktor der Entlohnung für das Bloggen fixiert wird, eher unglücklich, weil missverständlich, ist.
Es handelt sich in der Blogpraxis der Bibliotheks- und Informationswissenschaft um ein oft zwar nicht direkt bezahltes, aber diskursökonomisch doch lohnenswertes Unterfangen für die Akteure. Deren Fachblogs sind natürlich bisher im Regelfall auf Eigeninitiative und folglich privat betriebene Plattformen entstanden – sie stehen nichtsdestotrotz zumeist in enger Rückkopplung mit der professionellen Tätigkeit der Autoren. Zudem gab es recht frühzeitig Mischformen wie das IB(I)-Weblog, die auf Eigeninitiative (von Studierenden) begründet explizit institutionell und für die Institution (hier: das Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin) eingerichtet wurden.
Interessanter scheint mir die Differenzierung, die Klaus Graf in seinem Kommentar zu Lambert Heller vornimmt:
Fragt man nun nach der Motivation der Arrivierten, nicht zu bloggen, sowie nach der der Nicht-Arrivierten, zu bloggen, so scheint es – wiederum diskursökonomisch – nicht unwahrscheinlich, dass das Bloggen als eine mögliche Arrivierungsstrategie zu verstehen ist.
Das ist durchaus zu begrüßen, entsteht dadurch doch eine sehr fruchtbare Polyvozität und Dynamik in der Fachkommunikation, aus der Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Bibliotheks- und Informationspraxis und die jeweiligen Autoren gleichermaßen ihren Nutzen ziehen.
Die Fachzeitschriften stehen dagegen unter einem gewissen Druck, da bestimmte thematische und fachkommunikative Nischen durch die Weblogs abgedeckt werden. Wenn sie sich allerdings auf Synopse setzen, also auf eine zusätzlich erklärende Ordnung und Analyse des Geschehens, dürften auch sie von der gebloggten Fachkommunikation profitieren.