LIBREAS Preprint No. 1. Uwe Jochum: Der Souverän.
Selbst für eine elektronische Zeitschrift vollzieht sich manche Debatte zu flink. Oder überrascht mit einer unerwarteten Intensivierung der Diskussion, nachdem ein Beitrag oder eine Ausgabe zum Thema erschien. Um zukünftig möglichst zeitnah zu einer laufenden Diskussion beitragen zu können, beginnen wir heute mit der Vorpublikation von Beiträgen, die uns für die reguläre LIBREAS-Ausgabe erreicht haben, aber wichtig genug erscheinen, um bereits vorher in den Diskurs einzufließen. Dies geschieht selbstverständlich immer in Rückkopplung mit den Autoren und dem konkreten Ziel, weitere Diskussionsbeiträge anzuregen. Die Beiträge werden sowohl in diesem Weblog wie auch unter der URL http://www.libreas.eu/preprints/ veröffentlicht. Den Auftakt bildet ein Text Uwe Jochums zu dem wohl momentan zentralen Thema: der Debatte um das Urheberrecht, den Heidelberger Appell und Open Access. Nachfolgend gibt es eine Einleitung zum Thema. Ungeduldige können aber auch direkt zum Volltext springen.
Einleitung „Nach der Debatte ist vor der Debatte – neue Perspektiven auf Open Access und Wissensproduktion“
Selten haben uns die Ereignisse so überrollt wie im Kontext der letzten Ausgabe „Open Access und Geisteswissenschaften“. Als wir uns im vergangenen Sommer auf diesen thematischen Weg begaben, war auch uns bewusst, dass nicht alles Gold ist, was glänzt, undGrün nicht für jeden die Hoffnung ist. Uns ging es aber zunächst weniger um die Position des für oder wider, sondern um die Analyse der Wissensproduktion und ihrer Darstellung als Open-Access-Publikation in den verschiedenen Disziplinen. Kritik braucht ein Fundament.
Die letzte Ausgabe war daher als bibliothekswissenschaftlicher Debattenbeitrag gedacht, der sowohl Abgrenzungen als auch Anschlussmöglichkeiten zwischen bibliothekarischer Praxis und Theorieprogrammen offenbart. Kurz vor dem Erscheinen der 14. Ausgabe stand die Veröffentlichung des „Heidelberger Appells“, auf die wir nur noch kurz im Editorial eingehen konnten.
Wie auch immer man zum „Heidelberger Appell“ stehen mag, so kann man ihm wohl nicht abstreiten, ein grundsätzliches Problem vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diagnostiziert zu haben. Niemals zuvor haben sie öffentlich ihre Publikationsbedingungen in dieser Breite thematisiert und damit der Bibliothekswissenschaft wertvolle theoretische Anschlüsse aufgezeigt.
Leider war und ist die öffentlich wahrnehmbare Debatte durchzogen von Argumentationslinien, die sich häufig nur als präskriptiv charakterisieren lassen und weder beschreiben noch explizieren. Es geht scheinbar hauptsächlich um die passende politische Interventionsstrategie. Also um Lobbyismus. Dies empfinden wir von einem bibliothekswissenschaftlichen Standpunkt aus als wenig hilfreich, geschieht doch eine Diskursvermengung, die zu Konfusionen führt.
Wir haben uns daher entschlossen, den Schwerpunkt mit ausgewählten Beiträgen fortzusetzen, die die Diskursvermengungen thematisieren und (hoffentlich) die daraus entstandenen Konfusionen entwirren helfen. Ebenfalls möchten wir Gelegenheit bieten, die in der Debatte um den „Heidelberger Appell“ entstandenen theoretischen Anschlüsse aufzugreifen und zu reformulieren.
Aus diesem Grunde freuen wir uns besonders, Uwe Jochum wieder als Autoren gewonnen zu haben. In seinem Aufsatz „Der Souverän“, der der nächsten Ausgabe als Preprint vorausgeht, leitet er die gesellschaftlich zugedachte Funktion der Bibliothek negativ her. Ihr Sammelauftrag verhält sich neutral gegenüber den wissenschaftlich kommunizierten Erkenntnissen. Die Kritik an öffentlichen Literaturversorgungs- und Informationsinfrastrukturanbietern lautet nun, dass sie sich einseitig der Praxis der Digitalisierung verschreiben, um den Medienbruch für ihre Nutzer zu nivellieren. Das elektronische Publikationsmodell Open Access verspricht ihren Nutzern hierbei offenen und freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Wer von Zugang spricht, muss sich aber auch fragen lassen, wer das Wissen überhaupt produziert und wem es gehört. Daher ist Jochums Aufsatz vor allem rechtsphilosophisch, von einem hegelianischen Standpunkt aus motiviert. Danach bewahrt geistiges Eigentum die Kritikfähigkeit des Individuums und darf innerhalb eines demokratischen Gemeinwesens nicht beschnitten werden.
Diese Auffassung steht im Gegensatz zu kommunitaristischen Rechtsfiguren, auf die sich einige Befürworter von Open Access berufen; Individuen sind dabei in soziale Zusammenhängen eingebettet und haben ihr praktisches Handeln danach auszurichten. Wenn Wissenschaft mit öffentlichen Mitteln gefördert ist, dann sollte sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und nicht der materiellen und immateriellen Selbstbereicherung dienen. Politische Interventionen zugunsten des Gemeinwesens sind daher zwangsläufig die Folge, womit „Bibliotheken als bibliometrische Agenturen“ für die Vergabe öffentlicher Mittel ins Spiel kommen.
Jochum kritisiert daher die überproportionale Fokussierung auf die Darstellung von Wissen gegenüber seiner eigentlichen Produktion. Weil Bibliothekare an dieser Dysfunktionalität nicht unschuldig seien, verliere die Bibliothek ihre gesamtgesellschaftliche Funktion, sich neutral gegenüber der wissenschaftlichen Erkenntnis zu verhalten.
Uwe Jochums Beitrag lohnt ebenfalls als Brücke zu unserem eigentlichen Schwerpunkt: „Nach der Semantik – eine neue linguistische Kehrtwende“. Anhand des Postulats der Intertextualität wissenschaftlicher Erkenntnis weist Jochum die Erosion der Autorschaft nach. Erst sie ermögliche es, „staatlich kontrollierte Auftragsforschung zu betreiben“.
Wir werden in der Sommer-Ausgabe weitere interessante Beiträge zu den Themen „Open Access und Geisteswissenschaften“ und „Nach der Semantik – eine neue linguistische Kehrtwende“ veröffentlichen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, sich mit ihrem Beitrag, der uns bis Ende Juli/Anfang August erreichen sollte, an der Diskussion zu beteiligen.
Als Raum für eine kritische und konstruktive Auseinandersetzung steht Ihnen ebenfalls unser Weblog zur Verfügung. Sie erreichen die Redaktion auch unter redaktion@libreas.eu.
LIBREAS Preprint 01/2009
Der Souverän
von Uwe Jochum
Die sittliche Einsicht ist auf das Handeln bezogen.
Aristoteles: Eth.Nic., VI,8
Denn zur Moral gehört die Reflexion und das
bestimmte Bewußtsein über das,
was das Pflichtgemäße ist,
und das Handeln aus diesem vorhergegangenen Bewußtsein.
Hegel: Ästhetik
Bibliothekare im Futur
Die Bibliothekare sind ein Berufsstand im reinen Futur: Aus Angst, daß man sie für altmodisch hält, haben sie sich seit den 1970er Jahren auf die Zukunft geworfen und die Bibliotheken zu Agenturen einer Transformation gemacht, deren Ziel der Aufbau einer Informationsgesellschaft ist.[Fn1] In diesem neuen Typ von Gesellschaft soll, so meint man, die digitale Information ungefähr die Rolle spielen wie in der guten alten Industriegesellschaft die Bodenschätze, so daß die Bibliotheken folglich im Zentrum der zukünftigen digitalen Ökonomie stünden und die Bibliothekare als Informationsvermittler die heimliche Expertenherrschaft über die digitalen Austauschprozesse ausübten. Was das konkret heißt, wurde in den 1990er Jahren von Elmar Mittler, dem damaligen Leiter der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek in Göttingen, immer wieder formuliert: Es heißt, den Wissenschaftlern eine Arbeitsumgebung zur Verfügung zu stellen, in der sie „ohne Medienbruch“ – also ohne Wechsel zwischen analogen und digitalen Medien und mithin vollständig digital – arbeiten können.[Fn2] Mit diesem Programm in petto hat sich seither die Göttinger Bibliothek zur Speerspitze der Digitalisierung aufgeworfen, und mit diesem Programm im Kopf wurden die Bibliothekare auch rasch Anhänger der „Google Buchsuche“, die jenseits der Zonen der Wissenschaft eine Digitalisierung von allem Gedruckten für alle Informationsbegierigen dieser Welt verheißt. Daß Google dabei Recht brach und weiter bricht – sehr wahrscheinlich amerikanisches, mit Sicherheit europäisches und deutsches –, nehmen nicht nur die deutschen Bibliothekare hin, denn dieser Rechtsbruch führt zu dem seit mehr als 30 Jahren herbeigewünschten und -geplanten Ergebnis einer digitalen Totalinformation für alle Weltbürger. Also schließt man die Augen vor dem Unrecht und träumt von dem, was bei geschlossenen Augen dank Google in wenigen Jahren endlich erreicht sein wird: die Informationsgesellschaft, deren Kern nun Google und die mit Google kooperierenden Bibliotheken bilden werden. Und damit die digitale Zukunft um so schneller kommt und der „Medienbruch“ bald beseitigt ist, muß man vor Ort in den Universitäten nur noch das „Open-Access“-Paradigma durchsetzen und die Wissenschaftler über deutliche Vorgaben der Forschungsförderungseinrichtungen und Rektorate zwingen, daß sie ihre Publikationen nicht mehr an Verlage geben und gedruckt in Umlauf setzen, sondern gleich in digitaler Form auf den Volltextservern der Hochschulen allen Interessierten zur Verfügung stellen.[Fn3] Daß auch das nur mit einem Rechtsbruch zu haben ist, nämlich mit der Ausschaltung des geltenden Urheberrechts und damit verbunden der Ausschaltung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit,[Fn4] spielt man herunter. Denn auch hier ist man der Meinung, daß nicht der Rechtsbruch von Belang sei, sondern das durch den Rechtsbruch erreichte und erwünschte Ergebnis; das Recht folge dem dann schon noch nach, irgendwann.Und genau so sagte es Claudia Lux, die Präsidentin der International Federation of Library Associations (IFLA), des Weltdachverbandes der Bibliotheksverbände: „Wichtiger als die Klärung, ob hier gegen geltendes Recht verstoßen worden ist, wäre eine Beschäftigung mit der Zukunft.“[Fn5]
Um so größer war die Aufregung, als der „Heidelberger Appell“ die Öffentlichkeit mit der Feststellung konfrontierte,[Fn6] daß sowohl Google als auch „Open Access“, wie es seit Jahren durchzusetzen versucht wird, das Urheberrecht brechen und damit auch die vom Grundgesetz verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre angreifen. Diese Feststellung bezeichnete man zunächst als unstatthafte „Kampagne“ gegen das hehre Ziel der Informationsgesellschaft, dann warf man den Initiatoren des Appells in Artikeln, Blogs und Kommentaren „Arroganz“ und „Borniertheit“ vor, sprach von „krausem Denken“, sah „Erfüllungsgehilfen“ der Verlagsbranche am Werk, witterte „Feudalismus“, diagnostizierte „Schwachsinn“ und fühlte sich endlich gar von „Parasiten“ befallen. Dabei sprach der Appell nur aus, was die heimliche und unheimliche Agenda vieler in den Bibliotheken leitend agierenden und in den DFG-Gremien planend lenkenden Bibliothekare war und ist: daß das Globalziel der Informationsgesellschaft über die Teilziele „Google Buchsuche“ und „Open Access“ nur erreicht werden kann, wenn die Autoren um das Recht gebracht werden, selber bestimmen zu können, ob und wo und wie und wann sie publizieren wollen.
Diese Agenda hatte man bis zum Februar des Jahres 2009 von der Öffentlichkeit unbeobachtet vorantreiben können. Nun aber mußte man zum ersten Mal außerhalb der Verwaltungsgremien und Fachzeitschriften sagen, was man wollte, und man tat es mit wünschenswerter Deutlichkeit am 25. März 2009 durch den gemeinsamen Mund der „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“, die öffentlich erklärte: „Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert eine für den Leser entgeltfreie Publikation (Open Access) ausschließlich von Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel und damit zum Nutzen der Forschung und Gesellschaft insgesamt erarbeitet wurden.“[Fn7]
Daß diese Forderung mit unserer Verfassung nicht zu haben ist, ist inzwischen hinreichend bekannt,[Fn8] und zwar so bekannt, daß das Bundesjustizministerium in einer Presseerklärung vom 24. April 2009 mitteilte, man werde die Auswirkungen der „Open-Access“-Bewegung „sorgfältig beobachten“.[Fn9] Und das heißt: Was die verfassungslosen Bibliothekare zum vermeintlich Besten der Bibliotheksbenutzer und Informationssuchenden bisher unter sich ausgemacht hatten, wurde nun unter den Vorbehalt der Politik gestellt und damit in den Raum der Verfassung zurückgeführt. In diesem Raum geht es keineswegs um ein von oben verfügtes Ende der Debatte, sondern gerade um das, was bislang in den Gremienaktionen und Allianzplänen so eifrig vermieden worden war: erstens um eine öffentliche Diskussion der verfolgten Ziele, zweitens um einen Ausgleich der konfligierenden Interessen und drittens um Diskussion und Ausgleich im Rahmen der Verfassung. Man kann es auch so sagen: An die Stelle der Gremienanarchie tritt nun das rechtsstaatliche Verfahren der öffentlichen Prüfung von Argumenten. Erst danach entscheiden wir alle zusammen, ob wir um der „Google Buchsuche“ und um „Open Access“ willen bereit sind, die Verfassung zu ändern. Bis dahin haben sich auch die Bibliothekare an die geltenden Gesetze zu halten und den Versuch zu beenden, durch das Schaffen von Verwaltungstatsachen ebendiese Gesetze zu unterminieren.
Und das heißt für die Bibliothekare, daß sie vom reinen Futur auf das schmutzige Präsens umschalten müssen. Dort begegnen sie hinfort nicht mehr nur sich selbst, sondern allen anderen, die zur „Google Buchsuche“ und zu „Open Access“ etwas beizutragen haben. Über eben diese anderen, die Wissenschaftsproduzenten und -konsumenten, müssen wir nun sprechen.
Die Wissenschaftsproduzenten: „Open Access“ als Proletarisierung
Ein beliebtes Argument lautet, daß die „Open-Access“-Bewegung „aus den Reihen der Forscher selbst stammt“. Zum Beweis dafür verweist man auf die im Jahre 2003 veröffentlichte „Berliner Erklärung“, in der sich die „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“ und einige europäische Forschungsorganisationen zur Förderung von „Open Access“ verpflichtet haben.[Fn10] Diese „Allianz“ ist nun aber ein Mixtum compositum aus staatlich finanzierten Personenverbandsgesellschaften und Infrastruktureinrichtungen, das keineswegs den Anspruch erheben kann, alle oder doch wenigstens die Mehrheit der deutschen Wissenschaftler zu repräsentieren. Denn die Wissenschaftler sind, sofern sie habilitiert sind, im Deutschen Hochschulverband (DHV) organisiert, der mit seinen 24 000 Einzelmitgliedern der größte Hochschulverband in Deutschland ist.[Fn11]
Und nun muß man schlicht feststellen: Der DHV kommt als Akteur in Sachen „Open Access“ nirgends vor, so daß die Behauptung, „Open Access“ sei „aus der Forschung selbst entstanden“, kassiert werden muß. An die Stelle der Behauptung muß statt dessen das Faktum treten, daß „Open Access“ von den deutschen Wissenschaftsverbänden und ihren Funktionären – und nicht von den Wissenschaftlern – propagiert und durchgesetzt wurde und wird.[Fn12]
Das ist eine unschöne Entdeckung. Aus ihr folgt unmittelbar, daß nicht mehr diejenigen, die man jetzt als „Wissensproduzenten“ bezeichnet, Herren der Entwicklung ihrer eigenen Wissenschaftsinfrastruktur sind, sondern die Wissenschaftsfunktionäre, die die Wissenschaft an den gerade aktuellen Zeitgeist anpassen. Dieser Zeitgeist schaut aber seit geraumer Zeit nicht nur gebannt auf die Digitalisierung, sondern ist auch zunehmend der Meinung, daß die Wissenschaft wie jeder andere Betrieb Resultate liefern müsse. Und folglich arbeiten die Wissenschaftsfunktionäre dadurch dem Zeitgeist zu, daß sie Wissenschaft verwertbar und konsumierbar machen. Das eine wie das andere läuft darauf hinaus, Wissenschaft massentauglich zu machen und die Wissensproduzenten den Bedürfnissen der Wissenskonsumenten zu unterwerfen.
Diese Unterwerfung bewerkstelligen die Funktionäre der Wissenschaft durch den Aufbau von Kontrollstrukturen. Zu ihnen gehört en gros die Auslobung einer „akademischen Elite“, die an „Exzellenzclustern“ zusammengeführt wird, nicht um dort endlich freie Forschung betreiben zu können, sondern um dort staatliche Vorgaben in Projektforschung umzuwandeln und also staatlich kontrollierte Auftragsforschung zu betreiben.[Fn13] Dazu setzt man en détail ein rigides Regime der Forschungsüberwachung ins Werk, das unter dem harmlosen Namen der „Evaluation“ über Zitationsindizes – am beliebtesten ist derzeit der „Hirsch-Index“ (h-Index) – die Kennzahlen der wissenschaftlichen Produktion erfassen und die gesamte Wissenschaft über diese Kennzahlen lenken will.[Fn14]
Da man dazu bibliometrische Daten benötigt, deren Rohmaterial die von Bibliotheken und Datenbanken erzeugten und gespeicherten bibliographischen Daten sind, kommen folglich die Bibliotheken als bibliometrische Agenturen ins Spiel. In dieser Rolle übernehmen sie nicht nur die Sammlung und Aufbereitung der Publikationsdaten, sondern sie erleichtern die bibliometrische Forschungsüberwachung ganz wesentlich dadurch, daß sie über ihre „Open-Access“-Server die Wissensproduzenten nicht nur zur Bereitstellung ihrer Texte, sondern auch ihrer bibliometriekonformen Metadaten bringen wollen.
Was die Wissensproduzenten dabei nach dem Willen der Wissenschaftsfunktionäre herzustellen haben, ist Wissenschaft als ein Kollektivgut. Das meint zum einen, daß nicht mehr innerhalb der Wissenschaft und ihrer vielen Disziplinen über den Weg und das Ziel von Wissenschaft zu streiten ist, sondern eben diese Wege und Ziele unmittelbar vor der Gesellschaft zu rechtfertigen seien, wobei es jetzt nicht mehr um „Wahrheit“ an sich geht, sondern um den „größten Nutzen für die Gesellschaft“ als dem Hauptfinanzier von Wissenschaft.[Fn15]
Hierbei treten die Wissenschaftsfunktionäre als Vormünder der Gesellschaft auf und bestimmen anhand der bibliometrischen Daten, auf welche wissenschaftlichen Pflänzchen die Gesellschaft ihre Gelder regnen lassen soll, damit möglichst viel kollektiver Nutzen entsteht. Zum andern aber muß Wissenschaft, wenn sie wirklich ein Kollektivgut sein will, die Wissensproduzenten enteignen und das von Ihnen Gedachte, Hergestellte und Geschriebene zum kollektiven Eigentum erklären. Nichts anderes findet unter dem Titel „Open Access“ statt, das einen „freien“ Zugang zu digitalen Wissenschaftsinformationen im Netz nur dann umsetzen kann, wenn zuvor die Wissenschaftsfreiheit ausgeschaltet wurde.
Damit ist es den Wissenschaftsfunktionären nun allerdings bitter ernst. Nachdem es im Jahr 2002 ohne größeren Widerstand gelungen war, die Erfindungen von Hochschullehrern zu „Diensterfindungen“ zu erklären, die folglich nicht mehr dem Hochschullehrer, sondern seinem Dienstherrn gehören,[Fn16] konnte man sich an die Aneignung der wissenschaftlichen Publikationen machen. So versuchte im Jahre 2003 die Universität Cambridge, die Verwertungsrechte der von ihren Wissenschaftlern geschriebenen Texte an sich zu ziehen – vergebens.[Fn17] Und auch in Deutschland mußte sich der DFG-Unterausschuß für elektronisches Publizieren im Sommer 2006 noch darüber beklagen, daß die „Hochschulleitungen, die am ehesten einen gewissen (institutionellen) Druck ausüben könnten“, „bislang allerdings eher zurückhaltend bei der aktiven Propagierung elektronischer Publikationen“ sind.[Fn18]
Dagegen hatte man es an der Universität Zürich im Jahr 2009 per Anstellungsvertrag endlich geschafft, daß sämtliche „im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erstellten Werke, Erfindungen und Computerprogramme“ zum „Eigentum der Arbeitgeberin“ deklariert wurden.[Fn19]
Seither schaut in Deutschland nach Süden, wer als Wissenschaftsfunktionär von der Zukunft träumt.[Fn20]
Dieser Traum ist der Traum von der Wissenschaft in der Hand des Kollektivs, das besser als die Wissenschaftler weiß, was die Wissenschaftler als Wissenschaft zu wollen haben. Man muß daher in der Mittlerschen Forderung, Wissenschaft endlich „ohne Medienbruch“ zu ermöglichen, den Subtext der Forschungsrationalisierung und -kollektivierung mithören,[Fn21] der in „Open Access“ seinem Höhepunkt zustrebt, an dem das Rationalisierungs- in ein Kollektivierungsmaximum umschlägt und die Hochschullehrer in der Hand der Wissenschaftsfunktionäre zu einem Produktionsmittel unter anderen werden. Als ein Produktionsmittel sind die Wissenschaftler aber Eigentum des Staates, der sich sehr konsequent daran macht, die Wissenschaftler zu einem Wissenschaftsproletariat umzumodeln,[Fn22] dessen Tun man mit Stechuhren und Kennziffern überwacht, um ihm am Ende des Arbeitstages abzunehmen, was es geschaffen hat, wofür man ihm einen h-indizierten Stücklohn auszahlt.
Die Wissenschaftskonsumenten: „Open Access“ als Entmündigung
Daß die Wissenschaftler das alles bereitwillig hingenommen haben und hinnehmen, hat den einfachen Grund, daß die Wissenschaftsfunktionäre ihnen seit Jahren erfolgreich einreden, sie würden für ihre Proletarisierung einen unendlichen Lohn empfangen, nämlich „das weltweite Wissen in digitaler Form ohne finanzielle, technische oder rechtliche Barrieren“.[Fn23]
Das Versprechen ist in der Tat nicht nur großartig, es fügt sich vor allem so perfekt in die aufregenden Theorien ein, die die besonders angesagten Wissenschaftsdisziplinen seit den 1960er Jahren entwickelt haben, daß man den Eindruck einer verwaltungsempirischen Bestätigung fortschrittlicher Theoreme gewinnen muß. Schauen wir uns das kurz an.
Als in den 1960er Jahren der Poststrukturalismus und die Dekonstruktion sich daran machten, den Autor als intentionales Regulativ von literarischen Werken zu beseitigen,[Fn24] blieben anstelle der Werke nur noch Texte zurück, die miteinander intertextuell irgendwie verwoben waren, aber keine Einheit mehr bildeten. Was es an Einheit noch gab, war nichts weiter als das, was die Leser der Texte in ihren produktiven Lektüren als Sinn schufen; bei jeder Lektüre ein anderer, bei jeder Lektüre ein neuer. Damit hatten die Autoren die Souveränität über ihr Werk verloren, und seither kann jeder Leser, der Kafka liest, sich für den besseren Kafka halten; denn er ist es, der in seiner Lektüre Kafka allererst zu Kafka macht. Als man nun dieses intertextuelle Gewebe seit den 1980er Jahren technisch als „Hypertext“ implementierte und daraus das Internet entwickelte, war das von Beginn an als ein Datenraum angelegt, der desto mehr „Netz“ war, je weniger bedeutungsverantwortliche Autoren es in ihm gab, so daß schließlich das Medium selbst zur Botschaft wurde. Dafür, daß diese Botschaft nicht nur Geisteswissenschaftler anzog, sorgte die Computertechnik, die seit Vannevar Bushs „Memex“ von einer Informationsmaschine geträumt hatte, die die menschlichen Assoziationen abzubilden verstünde und damit besser als alles Papier der Welt geeignet sei, dem Menschen beim Denken zu helfen.[Fn25]
Man mußte dann diese Assoziationen nur noch zum öffentlichen Besitz erklären und den technisch implementierten Text-, Daten- und Assoziationsraum zu einem neuen kollektiven Lebensraum stilisieren, in dem die Evolution des Menschen dadurch fortgesetzt werde, daß der physische Mensch in die digitale Umgebung migriert und dort als reiner Geist in der Form elektrischer Impulse „dieselbe Ausdehnung wie die Erde“ hat,[Fn26] um endlich dort zu sein, wo wir heute sind: In einer Welt, in der die „Netizens“ das Netz als eine Sphäre reklamieren, in der die ökonomischen, juristischen und politischen Spielregeln keine Geltung mehr haben, weil sie auf eine Welt aus Fleisch und Blut berechnet sind, während das Netz das alles überwunden habe, um allen alles sein zu können.
Nun verstehen wir, warum das Versprechen der Wissenschaftsfunktionäre ein so erfolgreiches Versprechen ist: Das „weltweite Wissen“, das nun endlich im Internet bereitgestellt werden soll, ist nämlich nichts weiter als die technische Umsetzung des intertextuellen Gewebes und des Memex“, eine Synthese also von Geisteswissenschaften und Technik, die in der Tat auch den evolutionären Aspekt des Netzes dadurch verwirklichen will, daß sie „eine nachhaltige integrierte digitale Forschungsumgebung“ schafft.[Fn27]
Aber in ebendieser integriert-digitalen Forschungsumgebung wird der Haken sichtbar, der im „weltweiten Wissen“ als Köder steckt. Wenn nämlich diese Forschungsumgebung nicht nur eine „Plattform für netzbasierte kollaborative Arbeitsprozesse“ sein soll, sondern auch „den zentralen Einstieg zu jeweils fachbezogenen Ressourcen, Daten und Dokumenten wie auch die erforderlichen Voraussetzungen für eine inhaltliche Verknüpfung der Informationseinheiten“ zu bieten hat,[Fn28] dann zeigt sich die integriert-digitale Forschungsumgebung als netzbasierte Vollversorgungsmaschine von Wissenschaft. Als solche kennt sie kein Jenseits des Netzes mehr, so daß das „weltweite Wissen“, das in dieser Vollversorgungsmaschine gespeichert ist, vom Wissen schon deshalb nichts mehr wissen kann, weil ihm die realen Gegenstände, von denen es etwas wissen könnte, abhanden gekommen sind.[Fn29]
Sie sind ihm in derselben Weise abhanden gekommen wie wir Menschen mit unseren Erfahrungen, die Erfahrungen von Gegenständen sind, an denen wir uns abarbeiten. Das aber heißt, daß wir im Netz das „weltweite Wissen“ nur um den Preis finden können, daß wir in eine „technische Form des Komas“ fallen, das, wie jedes Koma, die Beziehungen zur Außenwelt kappt.[Fn30]
An ihre Stelle tritt die Vollversorgungsmaschine, in der das Wissen und das Kollektiv der Wissenden dieselbe Ausdehnung haben, nämlich eine „weltweite“. Aber es ist eine weltweite Ausdehnung ohne Welt, ein komatöses Dahindämmern, rundum versorgt von einer Maschine.
Das alles ist ein Wissen und eine Wissenschaft für Menschen, die keine mehr sein wollen, weil sie in der Phantasieform körperloser Geister an keinem Ort mehr sein müssen, an dem sie für ihr Handeln Verantwortung zu tragen haben.[Fn31]
Statt dessen ist es ein Wissen und eine Wissenschaft in der Hand derjenigen, die die wissenschaftlichen Versorgungsprozesse organisieren und dabei als Vormünder die Oberaufsicht über alle anderen „gütigst auf sich genommen haben“, um sie genau dort abzuholen (so sagt man das jetzt ja), wo man noch jeden Unmündigen am einfachsten abgeholt hat: bei seiner „Faulheit und Feigheit“, in der es „so bequem [ist], unmündig zu sein“, bis man es endlich dahin gebracht hat, nur noch eine „Maschine“ zu sein.[Fn32]
Recht im Leib
Wenn also die „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“ unter dem Titel „Open Access“ das Programm verfolgt, „das weltweite Wissen in digitaler Form ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich und nutzbar zu machen“ und zu diesem Zweck eine „zukunftsweisende digitale Forschungsumgebung“ aufbauen möchte,[Fn33] dann können wir das nicht länger mehr als ein unschuldiges Zukunftskonzept lesen. Wir müssen statt dessen darin eine auf dem kalten Verwaltungsweg ins Werk gesetzte Revolution erkennen, die den Sirenengesang vom „Wissen der Welt“ anstimmt, um in diesem Gesang nicht nur das Rudertempo der Wissenschaftsproletarier zu erhöhen, sondern sie zurück zur Höhle der Kirke zu schicken, wo sie sich in genußvoller Entmündigung suhlen sollen.
Es ist nur konsequent, wenn man gleich zu Beginn dieses Entmündigungsprozesses das geltende Urheberrecht als einen „hemmenden Faktor“ zu beseitigen sucht.[Fn34]
Denn das Urheberrecht, so wie es ist, geht nicht von Kollaborateuren aus, die ein Kollektivgut hervorbringen, sondern – auf der Basis der vom Grundgesetz verbürgten Wissenschaftsfreiheit – von individuellen Schöpfern von Werken, die über die Nutzung und Veröffentlichung ihrer Werke selbst entscheiden.[Fn35]
Die in „Open-Access“-begeisterten Kreisen umlaufende Marginalisierung der Wissenschaftsfreiheit als einer bloß noch „theoretische[n] Größe“[Fn36] und die Denunziation dieses Rechts als „individual-anarchische Auffassung“, die sich darin versehe, daß „kulturelle Produktion […] immer schon per se gesellschaftlich [ist]“[Fn37], setzt daher nicht bei irgendeiner juristischen Marginalie an, sondern polemisiert direkt gegen ein Grundrecht und damit gegen den Kern unserer Verfassung. Dieser Kern ist in der Würde des Menschen verankert, eines Menschen, der als „Person“ gedacht wird,[Fn38] die nicht in einem digitalen Nirgendwo haust, sondern hier und jetzt in einem Staat, dessen Sphäre durch die Grundrechte begrenzt wird.[Fn39]
Daß zu diesen Grundrechten auch das Recht auf Eigentum gehört, hat mit der Personhaftigkeit der Rechtssubjekte unmittelbar zu tun. Denn Rechtssubjekte sind wir nur, wenn wir über einen Leib verfügen, der uns welthaft macht und uns in der Welt anderen Menschen begegnen läßt, die wir eben wegen ihrer Leibhaftigkeit als unseresgleichen betrachten und mit denen wir in vielfältige Beziehungen treten können. Diese Beziehungen aber sind – jenseits unmittelbar leiblicher Beziehungen – durch Sachen vermittelt, die unser Eigentum sind oder nicht. Eigentum ist daher in einem doppelten Sinn ein Instrument unserer Freiheit: Es hält den Staat auf Distanz, und es hält die anderen auf Distanz. Und in dieser doppelten Distanz des Eigentums liegt die Notwendigkeit zur Vermittlung, die, jedenfalls im Rechtsstaat, Rechtsform annimmt und sich als rechtförmige Vermittlung gegen jede Form von Willkür wendet. Genau aus diesem Grund ist Eigentum „Mittel zur materiellen Gewährleistung der Freiheit, zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Lebens der einzelnen. „Eigentum ist der Garant der Menschenwürde.“[Fn40] Schärfer noch: „Eigentum ist so als Gegenmacht zu verstehen.“[Fn41]
Das gilt auch und erst recht für das geistige Eigentum. Denn sobald wir uns äußern und anderen etwas von unseren Kenntnissen oder Talenten mitteilen, sind wir in dieser unserer Welt gezwungen, das in der Form einer Äußerung zu tun, die ebendiese Kenntnisse oder Talente veräußerlicht: Was wir sagen wollen, müssen wir mit Hilfe von Zeichen sagen, die ganz konkrete materielle Gestalt besitzen und daher Sachen sind, die wir mit anderen austauschen.[Fn42]
Das Urheberrechtsgesetz bringt deshalb ganz richtig das Veröffentlichen eines Werkes mit seinem materiellen „Erscheinen“ zusammen und regelt ebenso richtig die Beziehung zwischen Urheber und erschienenem Werk auf der Basis des Eigentumsrechtes an dieser erschienenen und folglich materiell greifbaren Werk-Sache.[Fn43]
Von hier aus wird verständlich, warum die „Open-Access“-Bewegung so zwanghaft an einer Beseitigung des „Medienbruchs“ interessiert ist: Die Verwandlung aller materiellen Werke in Digitalisate hat den Zweck, zusammen mit der Materialität der Werke auch die aus dieser Materialität sich ergebenden Eigentums- und Verfügungsrechte hinter sich zu lassen. Daß man dabei dann auch die im Eigentum liegende Gegenmacht aufgibt, nimmt man gerne in Kauf, weil das, was man im Reich des Digitalen erreichen möchte, auf solche Gegenmächte gut und gerne verzichten kann, ist es doch ein Reich, in dem die Distanz zwischen den Netizens und zugleich die Distanz zwischen den Netizens und dem Staat aufgehoben werden soll, um einem friedlichen Kollektiv Platz zu machen. Was man dabei freilich ignoriert, ist die einfache Tatsache, daß auch dieses digitale Reich von materiellen Bedingungen abhängig bleibt – den Servern, den Kabeln, den Satelliten, den Ingenieuren, die das von außen am Laufen halten –, die, ohne Eigentum als Gegenmacht, auf eine völlige Unterwerfung der digitalen Reichsbürger unter den realen Staat als oberstem Netzbetreiber hinausläuft. Dieser bringt unter dem Deckmantel der „Existenzsicherung“ und des „Weltwissens“ (und beides fällt im digitalen Reich zusammen) seine Netzbürger in eine totale Abhängigkeit von sich und das heißt konkret: in Abhängigkeit von jener Gruppe, „die den Staat und damit die Mittel und Institutionen, den Apparat der Existenzsicherung beherrscht“[Fn44] – und wir fügen hinzu: die den Apparat der Informationssicherung kontrolliert.
Wer also der Meinung ist, im Reich des Digitalen herrsche ein Ausnahmezustand, in dem die Netizens souverän sind, und wer darüber hinaus der Meinung ist, daß genau dieser Ausnahmezustand notwendig ist, um die reale Demokratie und auch gleich noch die Evolution auf eine neue historische Stufe zu führen, nämlich eine digitale, sieht vor lauter digitalen Nullen nicht mehr, daß in ebendiesem Ausnahmezustand schon längst all jene sich zu Souveränen aufgeworfen haben, die sich als Fachleute der Digitalisierung zweimal im Jahr zu lautlosen Gremiensitzungen treffen, in denen sie ohne alle Gegenmacht und daher längst jenseits der Verfassung entscheiden, wie es mit uns allen weitergehen soll. Vom Volk und seiner Souveränität müssen und wollen diese unauffälligen Damen und Herren längst nichts mehr wissen.[Fn45]
Fußnoten
[Fußnote 1] Siehe dazu Uwe Jochum: „Endzeit“. In: LIBREAS 02/2006 (http://www.ib.hu-berlin.de/~libreas/libreas_neu/ausgabe5/001joc.htm). (zurück)
[Fußnote 2] Das ist 1995 zu einer ersten DFG-Empfehlung geronnen: Deutsche Forschungsgemeinschaft / Bibliotheksausschuß und Kommission für Rechenanlagen: „Neue Informations-Infrastrukturen für Forschung und Lehre“, 1995 (http://www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen/download/infra.pdf). Wiederholt wurde es seither immer wieder, zuletzt in Deutsche Forschungsgemeinschaft: „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“. In: Bibliotheksdienst 40 (2006), S. 994-1002 (http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2006/DigBib02080906.pdf), hier S. 1001: „Ziel ist die Implementierung einer integrierten digitalen Umgebung für die wissenschaftliche Informationsversorgung aller Disziplinen und Fächer in Deutschland bis 2015.“ (zurück)
[Fußnote 3] Siehe das im Sommer 2008 publizierte Papier „Schwerpunktinitiative ‚Digitale
Information‘ der Allianz-Partnerorganisationen“ unter der URL http://www.fz-juelich.de/zb/datapool/page/723/Allianz_Grundsatzpapier.pdf.
(zurück)
[Fußnote 4] GG Art. 5, Abs. 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“(zurück)
[Fußnote 5] „…dass man uns umwirbt und lockt“. Interview mit Claudia Lux im boersenblatt.net vom 9.4.2009 (http://www.boersenblatt.net/316291/). Der Satz fiel anläßlich der Klage des Eugen Ulmer Verlages gegen die UB Darmstadt; er ist aber in seiner Valenz in größerem Kontext
gemeint. (zurück)
[Fußnote 6] Der Text des Appells, die Unterzeichnerliste mit derzeit (Mai 2009) über 2500 Unterzeichnern und Hintergrundmaterial
ist zu finden unter der URL http://www.textkritik.de/digitalia/. (zurück)
[Fußnote 7] Der Text der Erklärung ist zu finden unter der URL http://www.helmholtz.de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/detail/gemeinsame_erklaerung_der_wissenschaftsorganisationen/.
(zurück)
[Fußnote 8] Uwe Jochum: „Gegen die Verfassung im Namen der Freiheit“. In: Frankfurter Rundschau, 7. April 2009, S. 40 (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/1712640_Allianz-der-Wissenschaftsorganisationen-Im-Namen-der-Freiheit.html%22)
und Volker Rieble: „Forscher sind nicht normale Angestellte“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. April 2009, S. N5 (http://www.faz.net/s/RubC3FFBF288EDC421F93E22EFA74003C4DDoc~E1E966871663A4D38B893FC298276C794~ATpl~Ecommon~Scontent.html).
(zurück)
[Fußnote 9] Die Presseerklärung ist zu finden unter der URL http://www.bmj.bund.de/enid/27ef21132a1f1f0e472e76b6cc62a25a,c634e7706d635f6964092d0935383334093a0979656172092d0932303039093a096d6f6e7468092d093034093a095f7472636964092d0935383334/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html. (zurück)
[Fußnote 10] Zur Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen siehe die URL http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Erklärung_über_offenen_Zugang_zu_wissenschaftlichem_Wissen. Zur Darstellung des Hintergrundes siehe Rainer Kuhlen: Erfolgreiches Scheitern – eine Götterdämmerung des Urheberrechts? Boizenburg: Hülsbusch, 2008 (http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/RK2008_ONLINE/system/files/HI48_Kuhlen_Urheberrecht.pdf), Kap. 8.4. (zurück)
[Fußnote 11] http://www.hochschulverband.de/cms1/mitgliederentwicklung.html. (zurück)
[Fußnote 12] Auch die „Göttinger Erklärung“, die in der Eigengeschichtsschreibung der „Open-Access“-Bewegung ebenfalls als Beweis für die von der Wissenschaft selbst getragene Initiativkraft von „Open Access“ dient (siehe den „Helmholtz Open Access Newsletter“ vom 21.4.2009 unter der URL http://oa.helmholtz.de/index.php?id=250), ist eine von der „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“ und vielen Fachgesellschaften und Institutionen gezeichnete Erklärung, der sich zwar 7060 Privatpersonen angeschlossen haben (Stand: Juni 2009), die aber mitnichten in ihrer Mehrheit Wissenschaftler sind, sondern Bibliothekare, Studenten und viele weitere Wissenskonsumenten. (zurück)
[Fußnote 13] Dazu Richard Münch: Die akademische Elite. Zur sozialen Konstruktion wissenschaftlicher Exzellenz. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2007 und ders.: Globale Eliten, lokale Autoritäten. Bildung und Wissenschaft unter dem Regime von PISA, McKinsey & Co. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2009 (zurück)
[Fußnote 14] Dazu und zum Folgenden die Übersicht bei Frank Havemann: Einführung in die Bibliometrie. Berlin: Gesellschaft für Wissensforschung e.V., 2009 (http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:101:1-2009041608). Kritisch Uwe Jochum: „Wissenschaftsranking“. In: Merkur 62 (2008), H. 707, S. 346-349 (http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:352-opus-57496) und Jürgen Kaube: „Die bibliometrische Verblendung“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Juli 2008, S. 36 . (zurück)
[Fußnote 15] Havemann (Anm. 14), S. 55. (zurück)
[Fußnote 16] Wobei man dem erfindenden Hochschullehrer dreißig Prozent (brutto) der aus der Vermarktung erzielten Gewinne zugesteht. (zurück)
[Fußnote 17] http://www.admin.cam.ac.uk/reporter/2001-02/weekly/5894/15.html. (zurück)
[Fußnote 18] Deutsche Forschungsgemeinschaft / Unterausschuß für elektronisches Publizieren: Elektronisches Publizieren im wissenschaftlichen Alltag. Überlegungen zur Integration elektronischer Publikationsformen in die Geisteswissenschaften. O.O., Juni 2006 (http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/download/elektr_publizieren.pdf). (zurück)
[Fußnote 19] Zitiert nach Michael Hagner: „Open Access als Traum der Verwaltungen“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6. Mai 2009, S. N5. (zurück)
[Fußnote 20] So etwa der Deutsche Bibliotheksverband (dbv), der als bibliothekarischer Institutionenverband am 15.5.2009 eine Stellungnahme zu den Prüfbitten des Bundesjustizministeriums zum „Dritten Korb“ des Urheberrechts abgab. In dieser Stellungnahme will der dbv „eine Anbietungspflicht [!] angestellter Wissenschaftler an ihre Trägerinstitution“ festgeschrieben wissen. Siehe Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) zur Anfrage des Bundesjustizministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009: Urheberrecht „Dritter Korb“ (http://www.bibliotheksverband.de/stellungnahmen/090515-Stellungnahme_Fragenkatalog_BMJ_2009.pdf), S. 6 (zurück)
[Fußnote 21] In Göttingen hört man das nicht nur, man sagt es auch. Siehe Markus Enders / Martin Liebetruth / Andrea Rapp: „Richtfest im Haus der digitalen Bibliothek. Methoden, Verfahren, Werkzeuge“. In: Margo Bargheer / Klaus Ceynowa (Hrsg.): Tradition und Zukunft. Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Eine Leistungsbilanz zum 65. Geburtstag von Elmar Mittler. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen, 2005, S. 9-24, hier S. 9: „An die VDF [Verteilte Digitale Forschungsbibliothek] werden daher nach wie vor hohe Erwartungen geknüpft, die nicht nur eine Rationalisierung und Beschleunigung der wissenschaftlichen Arbeitsweise, sondern auch eine Veränderung der Forschung selbst im Hinblick auf Methoden und Fragestellungen beinhalten.“ (zurück)
[Fußnote 22] Frei nach Karl Marx: Der Wissenschaftsproletarier ist eben darin Proletarier, daß er „bloßes Zubehör der Maschine“ ist; siehe Karl Marx / Friedrich Engels: Manifest der Kommunistischen Partei. Grundsätze des Kommunismus. Stuttgart: Reclam, 1999, S. 27. Nur daß die Maschine heute eben eine sehr softe ist. (zurück)
[Fußnote 23] So die am 11. Juni 2008 veröffentlichte Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz-Partnerorganisationen (http://www.dfg.de/aktuelles_presse/das_neueste/download/pm_allianz_digitale_information_details_080612.pdf), S. 1. Dieser Erklärung hat das DFG-Positionspapier Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme. Schwerpunkte der Förderung bis 2015. Bonn: Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2006 (http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/download/positionspapier.pdf) vorgearbeitet. (zurück)
[Fußnote 24] Dazu und zum Folgenden Uwe Jochum: Kritik der Neuen Medien. Ein eschatologischer Essay. München:Fink, 2003, S. 91-107. (zurück)
[Fußnote 25] Vannevar Bush: „As we may think“. In: The Atlantic Monthly, Juli 1945 (http://www.theatlantic.com/doc/194507/bush). (zurück)
[Fußnote 26] Pierre Teilhard de Chardin: Der Mensch im Kosmos. München: Beck, 1981, S. 246. (zurück)
[Fußnote 27] Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz-Partnerorganisationen (Anm. 23), S. 1. (zurück)
[Fußnote 28] Deutsche Forschungsgemeinschaft: Themenorientierte Informationsnetze. Ausschreibung „Virtuelle Forschungsumgebungen. Infrastruktur und Demonstrationsprojekte“ (31. Mai 2009) (http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/download/ausschreibung_virtuelle_forschungsumgebungen.pdf), S. 1. (zurück)
[Fußnote 29] Siehe Hegels schönes Wort von der „negativen Gegenständlichkeit“ in der Phänomenologie des Geistes. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1973, S. 38 f. (zurück)
[Fußnote 30] Paul Virilio: Rasender Stillstand. München: Hanser, 1992, S. 122. (zurück)
[Fußnote 31] Siehe dazu die Kritik von Bernard Stiegler: Die Logik der Sorge. Verlust der Aufklärung durch Technik und Medien. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2008. (zurück)
[Fußnote 32] Immanuel Kant: „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ In: ders.: Werkausgabe. Bd. XI. Hrsg. von Wilhelm Weischedel. 4. Aufl. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1982, S. 53 u. 61. (zurück)
[ Fußnote 33] Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz-Partnerorganisationen (Anm. 23), S. 4. (zurück)
[ Fußnote 34] Ebd., S. 7 (zurück)
[ Fußnote 35] UrhG, §§ 1, 2, 11-14. (zurück)
[ Fußnote 36] Erik Steinhauer: „Open Access ‚unsittlich und verwerflich‘?“ In: Wissenschaftsurheberrecht, 11.2.2009 (http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/02/11/open-access-unsittlich-verwerflich-5553120/). (zurück)
[ Fußnote 37] Armin Medosch: „’Die Zeit‘ und die intellektuelle ‚Finsternis‘.“ In: The Next Layer, 4. Mai 2009 (http://www.thenextlayer.org/node/1005). (zurück)
[ Fußnote 38] Siehe GG Art. 2: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (zurück)
[ Fußnote 39] Rudolf Weber-Fas: Freiheitliche Verfassung und sozialer Rechtsstaat. Pfullingen: Neske, 1975, S. 9-14 (zurück)
[ Fußnote 40] Ernst Benda / Karl Kreuzer: „Eigentum und Eigentumsbindung“. In: Zeitschrift für Sozialreform 20 (1974), S. 1-19, hier S. 12. Kursivierung im Original. (zurück)
[ Fußnote 41] Ebd., S. 19. Kursivierung im Original. (zurück)
[ Fußnote 42] Siehe Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse. Hrsg. von Bernhard Lakebrink. Stuttgart: Reclam, 1981, § 43. (zurück)
[ Fußnote 43] UrhG, §§ 6, 11, 12, 15 ff. Siehe dazu den Klassiker von Eugen Ulmer: Urheber- und Verlagsrecht. 3., neu bearb. Aufl. Berlin, Heidelberg, New York: Springer, 1980, S. 2 u. S. 126 ff. (zurück)
[ Fußnote 44] Benda/Kreuzer (Anm. 40), S. 15. (zurück)
[ Fußnote 45] In „Open-Access“-Kreisen wird gerne argumentiert, daß es nicht um die Enteignung der Wissenschaftler und ihre Unterwerfung unter ein Regime des staatsmonopolistischen Wissenschaftskapitalismus gehe, sondern um einen kommunitaristischen Umbau der Wissenschaften zu einer „Wissensallmende“. Das ist freilich eine schiefe Konstruktion, die den realen Prozeß, um den es geht, verschleiert. Denn während eine Allmende die gemeinsame Nutzung eines Naturgutes (Wiese, Wald usw.) ist, das als Naturgut „in sich selbst einen Anfang von Veränderung und Bestand“ hat (Aristoteles: Physik. 1. Halbbd. Hrsg. von Hans Günter Zekl. Hamburg: Meiner, 1987, B1, 192b), gilt das von der „Wissensallmende“ nicht: Sie ist eben kein gemeinsam genutzes Naturgut, sondern eine technische Infrastruktur, deren Bestand und Veränderung davon abhängt, daß diese Infrastruktur von Menschen geschaffen und erhalten wird. Und dabei darf man nicht verkennen, daß diese die Infrastruktur schaffenden und erhaltenden Menschen nicht als philanthropische Verbände unter Einsatz eigenen Kapitals (und freiwillig) agieren, sondern als staatlich bestellte Gremien, die die Allokation von Steuermitteln mit festem Blick auf die Ökonomie der „Wissensgesellschaft“ lenken. So will etwa die „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“ durch den Ausbau der digitalen Wissenschaftsinfrastruktur und des „Open Access“ „die Konkurrenzfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Deutschland“ steigern und ist damit semantisch schon dort, wo das alles letztlich hinwill: zum „Standort Deutschland“ und seiner „Konkurrenzfähigkeit“. Siehe Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz-artnerorganisationen (Anm. 23), S. 1. (zurück)
[…] Der Souverän. https://libreas.wordpress.com/2009/07/07/libreas-preprint-no-1-uwe-jochum-der-souveran/ Irgendwie etwas […]
LIBREAS wird mir immer suspekter. War es wirklich erforderlich, diesem Falschspieler mit seinen dümmlichen und wolkig-philosophierenden Argumenten, die oft reine Ressentiments sind, auch hier ein – und noch dazu ein Open-Access – Forum zu bieten?
Zur Kritik siehe den Kommentar
http://archiv.twoday.net/stories/5809291/#comments
[…] LIBREAS PrePrint No. 1. Uwe Jochum: Der Souverän. « LIBREAS.Library Ideas "Wer also der Meinung ist, im Reich des Digitalen herrsche ein Ausnahmezustand, in dem die Netizens souverän sind, und wer darüber hinaus der Meinung ist, daß genau dieser Ausnahmezustand notwendig ist, um die reale Demokratie und auch gleich noch die Evolution auf eine neue historische Stufe zu führen, nämlich eine digitale, sieht vor lauter digitalen Nullen nicht mehr, daß in ebendiesem Ausnahmezustand schon längst all jene sich zu Souveränen aufgeworfen haben, die sich als Fachleute der Digitalisierung zweimal im Jahr zu lautlosen Gremiensitzungen treffen, in denen sie ohne alle Gegenmacht und daher längst jenseits der Verfassung entscheiden, wie es mit uns allen weitergehen soll. Vom Volk und seiner Souveränität müssen und wollen diese unauffälligen Damen und Herren längst nichts mehr wissen." (tags: PrePrint Libreas Open_Access Uwe_Jochum Heidelberger_Appell 2009 07/2009 kontrovers) […]
Die Qualitätskontrolle von LIBREAS hat auch schon mal besser funktioniert. Immerhin, unter all den altbekannten schiefen Argumenten fand sich auch die mir bislang unbekannte Verschwörungstheorie, Bibliothekare hätten Metadaten erfunden, um Wissenschaftler zu enteignen. Und das fand ich dann doch fast schon wieder amüsant.
[…] „Warum nicht“ bis zu großer Überraschung. Manch einem wird dabei gleich das ganze Medium suspekt, andere vermuten Schwächen in der […]
[…] ist Jochum nicht eigentlich dafür bekannt, das zu sagen, was der Mainstream von den Experten hören will. So eckt er auch in einem längeren Podcast-Gespräch auf digitalbrainstorming immer wieder an, […]