Internet, Urheberrecht und Politik. Einige Gedanken zur aktuellen Debatte.
von Ben Kaden
Sollte nichts unvorhersehbar Wirkmächtigeres geschehen, dürfte das Thema Urheberrecht und die Frage, was wer mit wessen geistigem Eigentum in digitalen Umfeldern tun darf, ein ziemlich bedeutendes Thema im anstehenden Bundestagswahlkampf sein. Als Anlass kommen mehrere Facetten zum tragen.
1. Einerseits ist die Geisteskultur – was immer man darunter versteht – ein in deutschen Traditionslinien höchst und höchst positiv besetztes Thema und wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels neulich noch einmal erklärte, die „nahezu einzige Ressource“. Wie mit allen Ressourcen und unter dem Orientierungsbild der Nachhaltigkeit gilt es, mit dieser Ressourcen schonend umzugehen. Kein wilder, sondern ein kontrollierter Abbau ist also das Leitmotiv. Dieser Abbau der Ressource „geistiges Eigentum“ lässt sich nun zunächst und paradoxerweise als Aufbau, d. h. dem Hervorbringen von geistigen Schöpfungen verstehen. Deutlicher und weniger paradox erscheint jedoch in diesem Kontext der Aspekt der kommerziellen Verwertung.
2. Dass das Urheberrecht auf die Agenda kommt, ist sowohl im Interesse derer, die traditionell daran ihr Geschäftsmodell modelliert haben, wie auch derer, die aus welcher Richtung auch immer, mit neuen Geschäftsmodellen antreten und die traditionellen Ansätze teils ergänzen, teils herausfordern. In der allgemeinen Debatte kann man sich selten dem Eindruck entziehen, es ginge um den Kampf einer digitalen Avantgarde gegen ein Medienestablishment und umgekehrt. Dazwischen steht der normale Mediennutzer, der gewohnt, den einen zu folgen, von den anderen die Utopie einer weitgehend reibungslosen Mediennutzungswelt angeboten bekommt. Dazu muss er sich positionieren, ihn gilt es zu überzeugen. Nicht selten scheint es, als entsprächen die politischen Entscheidungsträger genau diesen verunsicherten Normalnutzern. In der öffentlichen Debatte geht es jedenfalls vorrangig um ihr Ohr, scheinen viele der vielen Texte vorwiegend für sie als Adressaten verfasst. Man diskutiert nicht mit oder gegeneinander, sondern für ein drittes Publikum.
3. Unverkennbar wird die digitale Kultur in Deutschland mittlerweile als breitenrelevant interpretiert. Das Thema mobilisiert und polarisiert eine nennenswerte Zahl von Wählern und so bekommt die netzorientierte Piratenpartei gern den Stempel „die neuen Grünen“ verpasst. Warum auch nicht: eine pluralisierte Gesellschaft mit vielfältig ausdifferenzierten Lebensstilen ist nicht als das Volk begreifbar, sondern eigentlich als in den Lebensentwürfen, Meinungsbildern, Verhaltensweisen und Werten spezialisiert. Neben den und zu Lasten der Volksparteien müssten daher verstärkt Parteien punkten, die diesen Spezialisierungen Rechnung tragen. Die großen Parteien reagieren entsprechend und übernehmen Themen, die zeitweilig als populär bewertet sind.
4. Schließlich gilt nun als Allgemeinwissen, dass die Bedingungen für mediale Inhalte als Abbildungen dessen, was unter der Sammelbezeichnung „geistig-schöpferische Leistungen“ zusammengefasst wird, in digitalen und vernetzten Produktions-, Konsumptions- und Kommunikationsräumen andere sind, als dies in der Datenträgerwelt der Fall war. Die technischen Rahmenbedingungen ermöglichen in gewisser Weise, dass die Karten in einer vor 20 Jahren noch schwer prognostizierbaren Form neu gemischt werden können. Der digitale Medienkonsum – und letztlich geht es auf Verwerterseite vorrangig um diese Marktfacette – basiert ob legal oder nicht auf der vom Konsumenten selbst initiierten Kopie. Ein digitales Musikalbum oder digitales Buch ist nicht auflagenabhängig oder nie vergriffen. In einer rationalen Kosten-Nutzen-Abwägung greift der Marktteilnehmer in der Regel zu dem für ihn günstigsten Angebot. Im Zweifelsfall ist es das, wofür ihm keine Zusatzkosten entstehen. Wenn das Produkt, dass über Pirate Bay o. a. verfügbar ist, qualitativ identisch mit dem ist, was eine Verlagsplattform oder ein legaler Streaming-Dienst anbietet, ist die Entscheidung weitgehend klar, sofern keine Zusatzkosten z. B. aus einer rigorosen Strafverfolgung resultieren. Für den zweckrational handelnden Nutzer liegt also praktisch kein Vorteil in dem Erwerb eines digitalen Inhalts, den er an anderer Stelle auch gratis bekommen kann. Wie man alte, auf den Absatz von durch die Anbieter vorproduzierte Kopien ausgerichtete Geschäftsformen in diesen Kontext überträgt, ohne die Kunden durch übergroße Nutzungskomplexität (DRM) oder präventive Kriminalisierung (Internet=Raukopie) zu verschrecken, ist eine aktuelle Herausforderung, die womöglich nicht bewältigt werden kann. Momentan versucht man es nach wie vor gern über die Stigmatisierung einer vermeintlichen „Alles-Gratis-Mentalität“ und der Betonung eines eher ethischen Ansatzes: Raubkopieren sei ein kulturelles Problem, was sich vielleicht über Aufklärung – man erinnert sich nur zu gern an die „Raubkopierer sind Verbrecher!“-Kampagne – bewältigen lässt. De facto nimmt jemand, der dreißig Euro im Monat für den Netzanschluss bezahlt und seine Hardware auch in regelmäßigen Abständen erneuert, vielleicht gar nicht wahr, dass das Netz gratis ist. Denn den Zugang bezahlt er ja doch. Es verdienen nur eben neben den eigentlichen Verwertern oft auch andere Akteure an den Inhalten (mit). Daneben ist der öffentlich verbreitete Kernansatz: Sparen, sparen nochmals sparen. Der Markt dagegen vermittelt: Konsumieren, konsumieren nochmals konsumieren. Und jetzt ist es besonders günstig, preiswert, ideal für Pfennigfuchser. Dass das, was die Tagesschau und die vor ihr platzierten Werbespots unter Umständen als kulturelle Orientierung anbieten, durchaus auch in anderen Kontexten auf die Mentalität durchschlägt, sollte wenigstens als These in den Raum gestellt sein. Irgendworan richtet man sein Verhalten doch aus. Zum Beispiel am Primat der günstigen Gelegenheit bei gleichzeitigem Knausern.
5. Schließlich befindet sich mit Google ein transnational agierender Akteur im Spiel, der einen höchst nutzerfreundlich erscheinenden Mehrwert (Google Books) entwickelt und sich obendrein in der USA mit den Verlagen in einer Weise halbwegs arrangiert, die die deutschen Verlagsvertreter und eine Reihe Autoren massiv verunsichert, um Verwertungsmöglichkeiten fürchten und ein einzigartiges Engagement von Heidelberger bis Appellen an die Bundeskanzlerin zeigen lässt. Angesichts eines übermächtigen Marktakteurs, der gerade einmal eine Dekade alt ist, bleibt nur die Flucht zur Politik.
Der Zeitgeist und der Stand der technischen Entwicklung und vor allem deren praktische Nutzung sowie ein Unternehmen, dass letztlich alle diese Facetten gründlich beeinflusst, stellen also ein bisher weitgehend von wenigen Akteuren kontrolliertes Verwertungsmodell für Medieninhalte, deren Produktion und Nutzung wiederum ein volkswirtschaftlich und gesellschaftlich maßgeblicher Wert zugeschrieben wird, in Frage.
Für die Parteien ist dies wahlvorbereitend die Gelegenheit, zu zeigen,
– dass sie einerseits die digitalen Medien und die damit einhergehende Herausforderung verstanden haben,
– dass sie dieser irgendwie gerecht werden wollen und
– andererseits zumeist, dass man mit den bestehenden Strukturen nicht zu radikal brechen möchte.
Entsprechend nehmen Frequenz und Menge der Äußerungen zum Thema zu und eine systematische Sichtung erfordert fast eine Art Vollzeitbeschäftigung.
Heute reicht es nur für eine Handvoll aktuelle Texte, die durchaus als exemplarisch gelten dürfen. Die FDP beispielsweise ist mit einer Beschlussvorlage für den Bundestag präsent: Google muss das Urheberrecht achten (PDF). Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, „unverzüglich zu prüfen, auf welchem Wege sie die rechtlichen Interessen deutscher Autoren und Verlage in dem Verfahren um die Zulässigkeit des Google Book Search wirksam unterstützen kann.“ Auch der deutsche Kulturrat appelliert in einer Prüfbitte an den Bundestag, das Google-Thema stärker zu verfolgen:
„Der Deutsche Kulturrat sieht gerade auch im Lichte internationaler Entwicklungen, wie beispielsweise Google-Books, das Erfordernis, die Rechte der Urheber zu stärken und vor allem durchzusetzen. Die Privatkopie entwickelt sich zunehmend von ihrer ursprünglichen Intention weg und wird in einem großen Umfang genutzt, um den Kauf von urheberrechtlich geschützten Werken zu vermeiden. Dadurch entstehen gerade der Kulturwirtschaft erhebliche wirtschaftliche Einbußen, die letztlich das ohnehin geringe Einkommen der Künstler schmälern.“
Er äußert sich zudem zum „Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind (§ 38 UrhG)“:
„Der Deutsche Kulturrat sieht hier keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Es steht den Wissenschaftlern frei, statt in einem Verlag zu publizieren, Forschungsergebnisse kostenfrei online zugänglich zu machen. Ebenfalls können Wissenschaftler mit Verlagen entsprechend verhandeln, wann sie ihre Arbeiten zusätzlich zur Verlagsveröffentlichung (online und/oder Print) kostenfrei online zugänglich machen. In der Praxis gibt es bereits bewährte Modelle, wie zusätzlich zur Verlagsveröffentlichung wissenschaftliche Forschungsergebnisse durch die Wissenschaftler kostenfrei zugänglich gemacht werden können.“
Der Schwachpunkt bei vielen dieser Äußerungen und auch der des Heidelberger Appells liegt darin, dass die Differenzierung von digitaler Wissenschaftskommunikation und der Nutzung von Unterhaltungsinhalten nur bedingt erfolgt. Wenn, dann erledigt man beides gern im selben Text und erzeugt dadurch den unglücklichen Eindruck, dass Internetpiraterie und Open Access etwas miteinander zu tun hätten. Das einzige relevante gemeinsame Merkmal liegt aber darin, dass sich viele der traditionellen Verwerter durch beide Phänomene bedroht fühlen – wie grundiert diese Bedrohung in der Realität auch sein mag. Letztlich geht es aber gerade beim Open Access nach dem in Deutschland weitgehend präferierten Modell nicht darum, gegen die Verlage zu agieren, wie Christoph Bruch in der aktuellen Ausgabe von von politik und kultur, der Zeitung des schon oben erwähnten deutschen Kulturrats betont:
„Die Befürworter von Open Access, in Deutschland alle großen Wissenschaftsorganisationen, streben an, die Verlage direkt für Ihre Dienstleistungen zu bezahlen, statt ihnen ihre Veröffentlichungen abzukaufen.“ (Bruch, Christoph: Open Access – Die digitale Chance nutzen. In: politik und kultur. Nr. 04/09, S. 12, Die Ausgabe gibt es hier als PDF.)
Es gibt selbstverständlich auch andere Überlegungen, die sich jenseits der Einbindung von Verlagen bewegen. Wenn sich allerdings die Zuarbeiten, die die Verlage hinsichtlich Auswahl, Aufbereitung und Qualitätskontrolle der Inhalte als ihre Kerntätigkeit betonen, als tatsächlich unverzichtbar erweisen, dann wird sich ein solches Dienstleisterverhältnis auch in der Wissenschaft längerfristig etablieren. Die Betonung liegt dabei auf Dienstleistung für die Wissenschaft, wie Christoph Bruch in seiner Kritik am bisherigen System unterstreicht:
„Unglücklicherweise hat sich historisch ein Vergütungssystem entwickelt, das auf der Eigentumsübertragung und dem anschließenden Verkauf der Publikationen basiert. Produkt der Verlage sind nicht ihre Dienstleistungen, sondern ihre Veröffentlichungen.“ (ebd.)
Der Dienstleistungsaspekt gilt umso mehr in der Wissenschaft als in anderen Bereichen der Kulturproduktion und -verwertung. Denn im Unterschied zum Publikumsmarkt besteht die Wissenschaftsgemeinschaft seit je aus Leser-Autoren (oder auch Prosumenten) und reguliert im Idealfall ihre Kommunikation weitgehend eigenständig. Sie strebt nicht nach Publikationen mit ewiger Geltung und Gültigkeit, sondern baut auf Diskursbeiträge, die bestätigt, kommentiert oder widerlegt werden.
Für Quelleneditionen, um die es wohl letztendlich hinter dem Heidelberger Appell ging, mag dies anders aussehen. Bei diesen kann man sich weniger auf das primär diskursive Argument berufen, sondern eher auf das, dass etwas, was mit öffentlichem Geld erzeugt wurde, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll.
Das richtet sich nicht per se gegen die Verlage als Dienstleister (sh. oben). Wohl steht es aber gegen den in der Praxis durchaus anzutreffenden Anspruch von Verlagen, das exklusive Verwertungsrecht zu übernehmen, wobei sie möglicherweise eine gleichzeitige nichtkommerzielle Verwertung nach einem Open Access-Prinzip als Minderung der Verwertungschancen bewerten. Eine nicht auf Verkauf, sondern auf Erfüllung einer Dienstleistung beruhende Vergütung, bei der der Verlag eben nicht das Eigentum oder exklusive Nutzungsrecht an den Inhalten übertragen bekommt, sondern nur für die Aufbereitung zuständig ist und bezahlt wird, würde hier viel Spannung aus dem Verhältnis zur Wissenschaft nehmen bzw. das Problem lösen. Die damit einhergehende Reduktion der Aufgaben und Rolle eines Verlages dürfte jedoch von einigen etablierten Akteuren der Branche durchaus zum Teil als Herabwürdigung empfunden werden. Auch hier ist also der kulturelle Kontext zu beachten.
In diesen Zusammenhang passt ein Aspekt, auf den Itamar Rabinovich kürzlich in einem Artikel zur Rolle des US-Universitätswesens als globales akademisches Leitbild (The American Advantage How Diversity, Autonomy and Philanthropy Define the U.S. University Model. In: The American Interest, Vol. IV, No. 5 (2009) S. 75-81) eingeht. Es geht um das Recht von öffentlich bezahlten Wissenschaftlern oder öffentlich finanzierten Institutionen, ihre Arbeitsergebnisse eigenständig und kommerziell zu verwerten, hier um wiederum zur Finanzierung der Einrichtungen beizutragen:
„Another way to increase university revenues is to commercialize intellectual property. For some universities this has been a major source of income, but it has also given rise to a number of interesting controversies: the respective share given to the institution and to the faculty member who created the intellectual property; the tendency to overemphasize applied over basic research in order to increase institutional and personal revenue; and questions of the principle between pragmatists interested in additional resources and purists who think that the academic ethos should not be corrupted by financial considerations. The latter argue that the intellectual property should be „given back“ to the society that supports the university.“
Betroffen sind konkret sicher vorrangig Patente und weniger Texte für den Wissenschaftsdiskurs. Aber sie sind es nun mal nicht nur, wenn man z. B. an den Beitrag Volker Riebles in der FAZ vom 29.04.2009 denkt (vgl. hier).
Gleichzeitig wird deutlich, dass die Debatte um das „geistige Eigentum“ und das Verwertungsrecht daran keinesfalls auf die Frage nach dem Verhältnis von Open Access, Verlagen und Verwertungsmöglichkeiten reduziert werden kann. Vielmehr geht es um die grundsätzliche wissenschaftspolitische Frage „Wer darf wie über die produzierte Erkenntnis verfügen?“
Gerade aus diesem Grund, sollte man die Diskussionslinie der Folgen von unrechtmäßigen Kopien von Medieninhalten durch Internetnutzer deutlich von der des Zugangs zu wissenschaftlicher Erkenntnis trennen. Denn spätestens mit dem Trend der Zugänglichmachung von Primärdaten, der in zahlreichen Disziplinen zu beobachten ist und der innerhalb der Wissenschaft mit großer Resonanz diskutiert wird, erweitert sich der Betrachtungsrahmen deutlich. Verlagsseitige Verwertungsinteressen sind auf diesem Feld nur ein Aspekt und mehreren. Umso notwendiger erscheint eine Kommunikation zwischen den betroffenen Akteuren, die auf ein differenziertes und den aktuellen Ansprüchen und Möglichkeiten Rechnung tragendes Wissenschaftsurheberrecht zielt. Daher ist es wenig zweckmäßig, die Interessen beispielsweise von Schriftstellern, auf Belletristik spezialisierten Verlagen und der Musikindustrie mit denen der Wissenschaft zu vermengen. Eric Steinhauer zieht aus der Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2009 das Fazit:
„Das Thema Wissenschaftsurheberrecht ist bei keiner Volkspartei im Wahlprogramm. Das verheißt für einen Dritten Korb vielleicht nichts Gutes …“
Die Abwesenheit dieses Gegenstandes liegt womöglich auch darin begründet, dass er bei weitem nicht so eingängig ist, wie die Metaphern von den Piraten und der Bedrohung von Kultur und Kreativität es sind, sondern dass man es mit einer ziemlich komplexen Gemengelage zu tun hat.
Wieso soll das bei Quelleneditionen anders aussehen? Aus wissenschaftlicher Sicht zu diesem Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
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Danke für den interessanten und nützlichen Text.
Meine 2cts zu DRM: Es wird sich nur dann technisch zuverlässig verwirklichen lassen, wenn spätestens mit der Pubertät ein Chip eingepflanzt wird, welcher bei Verletzung jeglicher Urheberrechte gleich die Wahrnehmung unterbindet.
Weil mit dembselben Chip auch gleich das Porno-, Terror- und alle übrigen durch das Internet verursachten Probleme gelöst werden können, wird in absehbarer Zeit (wie z.B. für Harz4) ein demokratischer Konsens zustande kommen…